Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur erweiterten Europäischen Grenz- und Küstenwache

Bern, 13.12.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 die Vernehmlassung zur Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache eröffnet. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) erhält damit eine stärkeres Mandat, um gemeinsam mit den nationalen Behörden die Aussengrenzen besser zu schützen.

Mit der Einrichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache wurden im Jahre 2016 neue Massnahmen zum Schutz der Aussengrenzen vorgesehen. Da jedoch die Entsendung von Personal und die Bereitstellung von Ausrüstung durch die Schengen-Staaten auf freiwilliger Basis erfolgten, kam es zu Engpässen, welche die Wirkung der Einsätze beeinträchtigten. Deshalb erhält Frontex neu ein umfassenderes Mandat zur Unterstützung der Tätigkeiten der Schengen-Staaten im Bereich des Grenzschutzes, der Rückkehr und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Dazu erhält Frontex mehr Personal und technische Ausrüstung. Die Schengen-Staaten bleiben weiterhin in erster Linie für den Schutz ihrer Aussengrenzen verantwortlich.

Der Ausbau bezweckt eine weitere Verbesserung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration an der Aussengrenze, wovon auch die Schweiz profitieren wird. Die Verordnung sieht ebenfalls den Ausbau des Menschenrechtsschutzes durch Frontex zugunsten von Migrantinnen und Migranten vor.

Personal

Um das benötigte Personal zu erhalten, richtet Frontex von 2021 bis 2027 eine ständige Reserve von bis zu 10‘000 Einsatzkräften ein. Diese ständige Reserve ist als Maximalkapazität zu verstehen. Im Rahmen der Verhandlungen zur revidierten Verordnung hatte sich die Schweiz mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Grösse der ständigen Reserve im Jahr 2023 einer Überprüfung unterzogen wird. Die ständige Reserve wird aus Einsatzkräften bestehen, die von Frontex oder den Mitgliedstaaten kurz- oder langfristig abgeordnet werden. Die Schweiz beteiligt sich bereits heute an Frontex-Einsätzen. Voraussichtlich wird sie jährlich bis im Jahr 2027 bis zu 16 Experten für jeweils zwei Jahre und bis zu 59 Experten für Einsätze von jeweils bis zu vier Monaten an die Agentur entsenden. Die Experten sollen sowohl durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie die Kantone gestellt werden.

Rückkehr

Frontex kann die Schengen-Staaten künftig in sämtlichen Aspekten der Rückkehr von Personen unterstützen, die sich illegal im betreffenden Staat aufhalten. Das neue Mandat umfasst die Unterstützung in der freiwilligen Rückkehr sowie die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen und die Beschaffung von Reisedokumenten.

Finanzielle Auswirkungen

Die EU beabsichtigt, Frontex mit einem deutlich höheren Budget auszustatten. Demzufolge werden die Beiträge der Schweiz an Frontex, welche zurzeit rund 14 Millionen Franken pro Jahr betragen, steigen. Gemäss aktuellen Berechnungen werden sich die Beitragszahlungen der Schweiz etappenweise auf bis zu 75 Millionen erhöhen. Eine genaue Bezifferung ist derzeit aber nicht möglich, da der mehrjährige Finanzrahmen 2021 bis 2027 der EU noch nicht abschliessend verhandelt ist und die Ergebnisse der Überprüfung 2023 auch Auswirkungen auf das Budget haben können.


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