Bundesrat beschliesst die erste Objektblattserie des Sachplans Militär

Bern, 13.12.2019 - Auf der Grundlage des Programmteils des Sachplans Militär von Dezember 2017 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 die erste Serie von Objektblättern verabschiedet. Diese Serie umfasst 11 militärische Standorte. Die Objektblätter legen den Rahmen für die Nutzung und die Perimeter der betreffenden Standorte fest. Sie sind für die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden verbindlich.

Ausgehend vom Programmteil des Sachplans Militär wird der Objektteil mit den spezifischen Festlegungen für die einzelnen militärischen Standorte serienweise überarbeitet. Die erste Serie umfasst die Objektblätter der Logistikstandorte Burgdorf (BE), Herbligen (BE), Romont (FR) und Sévaz (FR), der Bodenstation Führungsunterstützung in Leuk (VS), des Labors Spiez mit dem Kompetenzzentrum ABC-KAMIR (BE), der Generalstabsschule in Kriens (LU), des Übungsplatzes Pollegio (TI) sowie der drei Waffenplätze Herisau-Gossau (SG), Frauenfeld (TG) und Kloten-Bülach (ZH).

Für diese Standorte legen die Objektblätter insbesondere den Rahmen für die militärische Nutzung, den Perimeter und die Erschliessung fest.

Anhörung von Kantonen und Gemeinden

Zu diesen Objektblättern konnten die Standortkantone und -gemeinden im Rahmen einer Anhörung von Juni bis August 2019 Stellung nehmen. Die Bevölkerung konnte sich vom 13. Juni bis am 12. Juli 2019 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Die Stellungnahmen wurden in den Objektblättern weitgehend berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Bundesrats werden die elf Objektblätter der ersten Serie für alle Planungsbehörden verbindlich.

Der Programmteil des Sachplans Militär war am 8. Dezember 2017 vom Bundesrat verabschiedet worden (www.sachplanmilitär.ch). Er beruht auf dem Stationierungskonzept der Armee von 2013 und dient in erster Linie der raumplanerischen Sicherung der militärischen Standorte. Er gibt eine Übersicht über den Infrastrukturbedarf und die Raumansprüche der Armee für Ausbildung, Einsatz und Logistik für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Er legt fest, welche Grundsätze bei der Nutzung der Infrastruktur, der Koordination mit zivilen Planungen und beim Schutz der Umwelt anzuwenden sind. Er bezeichnet die sachplanrelevanten Standorte, also diejenigen militärischen Standorte, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken und macht Vorgaben zu den nicht mehr benötigten militärischen Immobilien.

Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument

Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest.

Die Objektblätter, der Erläuterungsbericht und der Prüfungsbericht (nach Art. 17 RPV) zur ersten Serie sowie der angepasste Programmteil finden sich unter www.sachplanmilitär.ch.


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