Bundesrat setzt Bundesbeschlüsse für die Nationalstrassen per 1. Januar 2020 in Kraft

Bern, 13.12.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt auch der Bundesbeschluss über den entsprechenden Verpflichtungskredit in Kraft. Damit sind die finanziellen Mittel für die Finanzierung von wichtigen Projekten gesichert.

Im Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen enthalten sind die vom Bundesrat beantragten Projekte Crissier, Bypass Luzern mit Ergänzung Süd (Kriens–Hergiswil) und Rotsee–Buchrain (Ausbau Nord). Sie dienen dazu, Engpässe zu beseitigen. Im Rahmen dieses Ausbauschritts werden zudem die Umfahrung Le Locle sowie die vom Parlament ergänzten Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds und Näfels realisiert.

Zusammen mit dem Ausbauschritt 2019 beschloss das Parlament einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung dieser Projekte.

Der Bundesrat hat den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen auf Anfang Januar 2020 in Kraft gesetzt. Damit tritt gleichzeitig auch der Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit in Kraft.


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