Rechtshilfevertrag mit Indonesien: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 13.12.2019 - Die Schweiz und Indonesien wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit dem südostasiatischen Staat verabschiedet. Die Schweiz baut damit im Interesse verstärkter Sicherheit das weltweite Vertragsnetz im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen weiter aus.

Der bilaterale Rechtshilfevertrag mit Indonesien schafft die notwendige völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden der beiden Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen effizienter zusammenarbeiten können. Die Schweiz und Indonesien verpflichten sich, einander in diesem Bereich weitestgehende Rechtshilfe zu leisten. Im Vordergrund steht dabei die Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten, Geldwäscherei und Korruption.

Der Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des schweizerischen Rechtshilfegesetzes und des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens. Er vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren, namentlich indem er formale Erfordernisse verringert (u. a. Verzicht auf Beglaubigungen) und in beiden Ländern Zentralbehörden bezeichnet, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Weiter führt er Massnahmen (z. B. Zeugenbefragungen, Sicherstellung und Herausgabe von Beweismitteln) auf, die zur Unterstützung eines Strafverfahrens im anderen Staat ergriffen werden können und legt die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit fest. Zudem schafft er Klarheit über die Anforderungen an ein Rechtshilfeersuchen und führt abschliessend die Gründe auf, aus denen die Zusammenarbeit abgelehnt werden kann. Vermutete Verstösse gegen die Menschenrechte etwa stellen einen Grund für die Verweigerung von Rechtshilfe dar.

Der Bundesrat verfolgt die Politik, im Interesse der inneren Sicherheit der Schweiz sowie eines sauberen Finanzplatzes das Vertragsnetz im Bereich der internationalen Rechtshilfe weiter auszubauen. Der Vertrag mit Indonesien reiht sich in diese Politik ein.


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