Verbesserte Rahmenbedingungen für Grenzkontrollen an den Flughäfen

Bern, 13.12.2019 - Erstmals werden Pflichten beim Bau und Betrieb von Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden, festgelegt. Zudem sollen Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützt werden können. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) eröffnet.

Seit der Assoziierung an Schengen im Jahr 2008 hat sich das Regime der Personenkontrollen an der Landesgrenze der Schweiz grundlegend geändert: Verdachtsunabhängige Personenkontrollen an den Binnengrenzen wurden aufgehoben, gleichzeitig wurden die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen verstärkt – in der Schweiz sind das die Flughäfen. Dafür hat der Bundesrat 2014 einen ersten Aktionsplan mit Massnahmen erlassen mit dem Ziel, die effiziente und koordinierte Bekämpfung der illegalen Migration und insbesondere des gewerbsmässigen Menschenschmuggels, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie die Erleichterung der legalen Migration sicherzustellen. Während die überwiegende Mehrheit der Massnahmen bereits umgesetzt sind, bedürfen einige noch gesetzlicher Grundlagen.

Pflichten von Flughafen im Gesetz verankert

Basierend auf dem Aktionsplan "Integrierte Grenzverwaltung" sollen im AIG erstmals die Pflichten beim Bau und Betrieb von Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden, im Gesetz verankert werden. So sind die Betreiber von Flughäfen beispielsweise verpflichtet, die für eine geordnete Grenzkontrolle erforderlichen Räumlichkeiten für die zuständigen Behörden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Überdies müssen die betrieblichen Abläufe an die Bedürfnisse der Grenzkontrollen angepasst werden. Generell bedürfen Massnahmen mit Einfluss auf die Grenzkontrolle neu einer Genehmigung.

Kantone mit Ausreisezentren finanziell unterstützen

Mit dem Vernehmlassungsentwurf soll eine klare Gesetzesgrundlage für den Betrieb und die finanzielle Beteiligung des Bundes an Ausreisezentren geschaffen werden. Aufgrund der starken Zunahme der irregulären Migration an der Schweizer Südgrenze in den Jahren 2016 und 2017 musste der Kanton Tessin ein Ausreisezentrum eröffnen. Mit solchen kantonalen Zentren wird die rasche Rückführung der im Grenzraum formlos weggewiesenen ausländischen Personen im Rahmen bilateraler Rückübernahmeabkommen sichergestellt. Damit wird die Motion Abate "Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen" (17.3857) umgesetzt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. März 2020.


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