Zulassung für Chlorothalonil wird mit sofortiger Wirkung entzogen

Bern, 12.12.2019 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat entschieden, die Zulassung für das Inverkehrbringen von Produkten, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Dieser Zulassungsentzug erfolgt im Rahmen des Programms zur Überprüfung von alten Pflanzenschutzmitteln. Bis heute wurden nahezu 100 Wirkstoffe einer solchen Überprüfung unterzogen.

Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung für den Wirkstoff Chlorothalonil des BLW im Sommer 2019 konnten die interessierten Kreise (Herstellerinnen und Umweltschutzorganisationen) ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend die Toxizität gewisser Abbauprodukte vor. Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss. Somit sind auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen.

Weil zu erwarten ist, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, ist es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. Das BLW entzieht daher mit sofortiger Wirkung die Verkaufserlaubnis für die Produkte und verbietet deren Verwendung ab dem 1. Januar 2020.

Bereits nahezu 100 Wirkstoffe überprüft

Die aktuellen Anforderungen an eine Bewilligung für Pflanzenschutzmittel sind höher als sie dies noch vor zwanzig Jahren waren. Produkte, die in den 1970er- und 1980er-Jahren bewilligt wurden, würden heute nicht mehr unbedingt eine Zulassung erhalten. Im Jahr 2010 hat der Bund ein Programm zur Überprüfung von alten Pflanzenschutzmitteln eingeführt, um zu gewährleisten, dass diese die aktuellen Anforderungen immer noch erfüllen.

Im Rahmen dieser Überprüfung wurde nun festgestellt, dass bestimmte Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser als relevant erachtet werden müssen. Bislang wurden nahezu 100 Wirkstoffe, die als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, einer solchen Überprüfung unterzogen. Zum ersten Mal führt die Frage der Relevanz eines Abbauprodukts im Grundwasser dazu, dass Pflanzenschutzmitteln die Zulassung entzogen wird.


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Florie Marion, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste, Tel. +41 58 461 14 41


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