Studie zu den Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule: OAK-BV-Weisungen bringen gewünschten Transparenzschub

Bern, 12.12.2019 - Eine von der OAK BV auf Anfrage der Sozialpartner in Auftrag gegebene Studie des Beratungsun-ternehmens c-alm kommt zum Schluss, dass die 2013 erlassenen OAK-BV-Weisungen zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten den gewünschten Transparenzschub gebracht haben. Die Weisungen werden von den Vorsorgeeinrichtungen mit einer Kostentransparenzquote von fast 100% nicht nur sehr gewissenhaft umgesetzt, sondern haben indirekt auch die Offenlegung von Anlagekosten bei Kollektivanlagen stark gefördert. Eine inhaltliche Ausweitung der Transparenz-anforderungen sei angesichts dieser Ergebnisse nicht angezeigt.

Kern der vom Beratungsunternehmen c-alm im Auftrag der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) durchgeführten Studie bildete die Beurteilung des Wirkungsgrads der im Rahmen der Strukturreform 2011 beschlossenen Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule. Insbesondere sollte die Frage beantwortet werden, ob die von der OAK BV im April 2013 erlassenen Weisungen W–02/2013 «Ausweis der Vermögensverwaltungskosten» die gewünschten Effekte gebracht haben. Diese Weisungen verlangen von den schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen einen vollständigen Ausweis der Vermögensverwaltungskosten in der Betriebsrechnung.

Vor der im Rahmen der Strukturreform eingeläuteten Debatte über die Kostentransparenz in der 2. Säule umfasste der Vermögensverwaltungsaufwand nur die der Vorsorgeeinrichtung direkt in Rechnung gestellten bzw. verbuchten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Anlagetätigkeit. Namentlich unberücksichtigt blieben sämtliche innerhalb von Kollektivanlagen belasteten Kosten und Gebühren sowie ein Teil der Transaktionskosten.

Grundlage für die vorliegende Studie bildeten Daten aus der Pensionskassenstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS). Für die Jahre 2014 bis 2017 standen sämtliche vom BFS mittels Erhebungsbogen erfassten Datenattribute im Zusammenhang mit der Anlagetätigkeit lückenlos zur Verfügung.

OAK-BV-Weisungen als Offenlegungs- und Lenkungsinstrument

Die OAK-BV-Weisungen W-02/2013 haben nach Ansicht der Studie die Aussagekraft der in den Betriebsrechnungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht in wesentlichem Umfang erhöht. Für alle ausgewiesenen Kostenkomponenten stehen nun revisionsfähige Grundlagen zur Verfügung.

Gleichzeitig üben die OAK-BV-Weisungen einen positiven Lenkungseffekt auf die Vorsorgeeinrichtungen aus, indem die Vorsorgeeinrichtungen selber nun grossen Wert auf die Kostentransparenz der von ihnen eingesetzten Produkte legen.

Inhaltliche Ausweitung der Transparenzanforderungen nicht angezeigt

Die OAK-BV-Weisungen haben laut Studie den gewünschten Transparenzschub gebracht. Die Weisungen werden einerseits von den Vorsorgeeinrichtungen sehr gewissenhaft umgesetzt, was durch den seit 2013 beobachteten Anstieg der in den Betriebsrechnungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten und in einer durchschnittlichen Kostentransparenzquote von fast 100% zum Ausdruck kommt.

Andererseits führen die OAK-BV-Weisungen indirekt zu einer weitreichenden Kostendarstellung bei Kollektivanlagen, insbesondere auch bei vorher weniger kostentransparenten alternativen Anlagen. Von dieser Offenlegung auf der Produktseite profitieren letztlich auch Anlegergruppen ausserhalb der 2. Säule.

Eine zusätzliche inhaltliche Ausweitung der Transparenzanforderungen ist für die Studienautoren angesichts dieser Ergebnisse deshalb nicht angebracht.

Entwicklung der Vermögensverwaltungskosten

Bezüglich der Höhe der Vermögensverwaltungskosten bestätigt die vorliegende Studie den Befund, dass die Betriebsrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen seit Inkraftsetzung der OAK-BV-Weisungen wesentlich an Aussagekraft gewonnen haben. Vor dem vollständigen Ausweis der Vermögensverwaltungskosten lagen die ausgewiesenen Kosten bei rund 0.13%. Aufgrund des vollständigen Kostenausweises belaufen sie sich nun auf knapp 0.50%.

Die Durchschnittskosten verharren damit auf einem konstanten Niveau, mit leicht sinkender Tendenz in den Jahren 2016 und 2017. Angesichts des vorherrschenden Anlageumfelds und der dadurch resultierenden Flucht in eher kostenintensivere Sachwerte deutet diese Beobachtung gemäss Studie auf ein zunehmend kosteneffizient ausgelegtes Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen hin.

Gutes Leistungszeugnis für Anlageverantwortliche der 2. Säule

Die Studienautoren von c-alm stellen den Anlageverantwortlichen in der 2. Säule insgesamt gute Noten aus. Zum einen profitierten die Versicherten in der 2. Säule von den Preisvorteilen von grossen Anlegern. Zum anderen sei die teilweise monierte unterdurchschnittliche Perfomance im internationalen Vergleich vor allem auf das deutlich tiefere Zinsniveau in der Schweiz, und nicht auf eine unterdurchschnittliche Anlageleistung bzw. unzweckmässige Anlagerichtlinien zurückzuführen.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht kantonalen / regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung und unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge und noch bis Ende 2019 für die Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet wahrzunehmen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde in erster Linie zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie von Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Zur Sicherung der Systemstabilität und damit der Vorsorgegelder der Versicherten ist eine Stärkung der risikoorientierten Führung der Vorsorgeeinrichtungen, aber auch der Aufsichtstätigkeit anzustreben. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsicht erlassen.


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