Bundesrat genehmigt strategische Ziele der RAB für die Jahre 2020 bis 2023

Bern, 06.12.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die strategischen Ziele der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die kommenden vier Jahre genehmigt. Die grundsätzliche Stossrichtung der bisherigen Ziele wird beibehalten. Neue Technologien sowie die Corporate Governance und die Kultur der beaufsichtigten Revisionsunternehmen werden verstärkt im Fokus der RAB sein.

Die strategischen Ziele der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die Jahre 2020 bis 2023 wurden vom Verwaltungsrat der RAB festgelegt. Der Bundesrat hat diese Ziele an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 genehmigt. Die RAB wird dem Bundesrat jährlich Bericht über die Erreichung der zehn strategischen Ziele erstatten.

Auf Basis der unveränderten Aufgaben der RAB wird an der grundsätzlichen Ausrichtung der strategischen Ziele festgehalten. In einzelnen Punkten erfolgen jedoch Anpassungen. So wird erwartet, dass die RAB die laufenden technologischen Entwicklungen verstärkt begleitet und in der Aufsicht über die Branche zunehmend berücksichtigt. Den Aspekten der Corporate Governance und der Kultur in den beaufsichtigten Revisionsunternehmen wird künftig ebenfalls eine erhöhte Bedeutung beigemessen.

Die RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbständig. Durch ihre Aufsichtstätigkeit stellt die RAB die ordnungsgemässe Erfüllung und die Qualität von gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen sicher und trägt damit zum Schutz der Investoren und aller anderen Adressaten von Revisionsberichten und somit der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung bei.                  


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