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Veröffentlicht am 6. Dezember 2019

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Bern, 6.12.2019 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 6. Dezember 2019 verabschiedeten Botschaft festhält. Dies gilt auch für die Ausdehnung des Majorzwahlverfahrens bei Landratswahlen im Kanton Uri.