VBS erarbeitet zeitgemässe Sponsoring-Leitlinie

Bern, 05.12.2019 - Im Auftrag von Bundesrätin Viola Amherd erarbeitet das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine zeitgemässe Sponsoring-Leitlinie. Die Leitlinie soll das Dach über bereits bestehende Weisungen bilden und für eine hohe Sensibilität im Umgang mit Sponsoring sorgen. Bei aktivem Sponsoring müssen rechtliche Grundlagen bestehen oder geschaffen werden. Bei passivem Sponsoring gilt es, jeden Anschein von fremder Einflussnahme zu vermeiden. Dazu wird unter anderem eine Offenlegungspflicht für Sponsoring-Leistungen zugunsten des VBS eingeführt. Die Massnahmen gehen auf einen Prüfbericht der internen Revision VBS zurück.

Die Interne Revision VBS hat im Auftrag der Chefin VBS, Bundesrätin Viola Amherd, die Thematik «Sponsoring im VBS» geprüft und Ende Oktober einen Bericht vorgelegt. Darin wurden einerseits die Chancen und Risiken beurteilt, welche sich aus Sponsoringaktivitäten in der öffentlichen Verwaltung ergeben. Andererseits zeigt der Prüfbericht auf, welche Formen des Sponsorings im VBS heute bestehen. Gestützt auf die Empfehlungen im Prüfbericht hat die Chefin VBS Ende November Massnahmen eingeleitet.

Sponsoringleitlinie mit Offenlegungspflicht

Im Rahmen einer neu zu bildenden Arbeitsgruppe «Sponsoring» soll eine zeitgemässe Sponsoring-Leitlinie erarbeitet werden, die im ganzen Departement ihre Gültigkeit hat. Die Leitlinie soll das Dach für die in den Departementsbereichen bereits bestehenden
Sponsoringweisungen bilden und die Kernüberlegungen des Prüfberichts aufnehmen. Sie soll Ende 2020 der Chefin VBS vorgelegt werden.

Unter anderem wird in dieser Leitlinie eine Offenlegungspflicht für die passiven Sponsoringaktivitäten festgehalten. Der Prüfbericht empfiehlt, Einzelleistungen von passivem Sponsoring über einem bestimmten Betrag einschliesslich des Verwendungszwecks und des Sponsors offenzulegen. Leistungen unterhalb der zu definierenden Schwelle sind nach Verwaltungseinheit in zusammengefasster Form zu publizieren. Bei welchem Betrag die Schwelle anzusetzen ist und wie die Publikation erfolgt, gehört zu den weiteren Arbeiten.

Für das aktive Sponsoring wird eine weitere, bereits bestehende Arbeitsgruppe vertiefte Überlegungen anstellen, wie eine geeignete gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann. Diese bestehende Arbeitsgruppe klärt zurzeit verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Leistungen gemäss Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM). Wie der Prüfbericht aufzeigt, kann bei gewissen VUM-Leistungen oder Displayvorführungen der Armee zu Gunsten privat organisierten kommerziellen Anlässen argumentiert werden, dass es sich um aktives Sponsoring handelt, bei welchem der Imagegewinn der Armee im Vordergrund steht.

Sensibilisierung zum Thema «Sponsoring» in der Armee

Ebenfalls ordnete die Chefin VBS Massnahmen in der Gruppe Verteidigung an. Primäres Ziel soll auch hier sein, eine hohe Sensibilität zur Thematik zu erreichen. Einerseits wird das Thema Sponsoring in allen Geschäftsleitungen in der Gruppe Verteidigung thematisiert. Andererseits müssen in Zukunft alle Sponsoringsachverhalte konsequent dokumentiert werden.


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Carolina Bohren
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