Stabsübergabe im Präsidium der OAK BV: Bundesrat ernennt Vera Kupper Staub zur neuen Kommissionspräsidentin

Bern, 29.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 Vera Kupper Staub zur neuen Präsidentin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ernannt. Vera Kupper Staub, bisher Vizepräsidentin, tritt ihr Amt am 1. Januar 2020 an und löst Pierre Triponez ab, der nach zwei Amtsperioden seinen Rücktritt eingereicht hat. In der Amtszeit von Pierre Triponez, erster Präsident der 2012 als Teil der Strukturreform neu geschaffenen OAK BV, ist das System der beruflichen Vorsorge insgesamt sicherer geworden. Die umgesetzten deutlich strengeren Anforderungen der Strukturreform an Transparenz, Governance und Unabhängigkeit der involvierten Akteure zeigen ihre Wirkung.

Neben der Wahl von Vera Kupper Staub zur neuen Präsidentin der OAK BV hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 zudem Stefan Giger (als Arbeitnehmervertreter und Ersatz für den bisherigen Aldo Ferrari) sowie Séverine Arnold (als Ersatz für den bisherigen Joël Wagner) zu neuen Kommissionsmitgliedern ernannt. Neue Vizepräsidentin wird das bisherige Mitglied, Catherine Pietrini.

Die OAK BV setzt sich per 1. Januar 2020 damit aus sieben Personen zusammen, die vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren bis Ende 2023 gewählt wurden. Die Kommissionsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Nebenamt aus.

  • Vera Kupper Staub, Dr. oec. publ., Präsidentin, ehemalige Anlagechefin der Pensionskasse Stadt Zürich, ehemaliges ASIP-Vorstandsmitglied
  • Catherine Pietrini, dipl. Pensionskassenexpertin, Vizepräsidentin, ehemalige Senior Aktuarin bei Pittet Associés
  • Séverine Arnold, Prof. Dr.,  Professorin für Aktuarswissenschaften an der Universität Lausanne
  • Kurt Gfeller, lic. rer. pol., Arbeitgebervertreter,  Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverband
  • Stefan Giger, Arbeitnehmervertreter, Generalsekretär VPOD
  • Thomas Hohl, Dr. iur., ehemaliger Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse, ehemaliges ASIP-Vorstandsmitglied
  • Peter Leibfried, Prof. Dr. oec., Professor für Audit und Accounting an der Universität St. Gallen

Die OAK BV dankt den ausgeschiedenen Kommissionsmitgliedern, insbesondere ihrem ersten Präsidenten, Pierre Triponez, für die grosse Arbeit in den vergangenen Jahren. Als langjährige Vizepräsidentin wird die neue Präsidentin Vera Kupper Staub den bisherigen Kurs einer auf Systemstabilität ausgerichteten Aufsicht weiter fortsetzen. Übergeordnetes Ziel der OAK BV ist und bleibt, die finanziellen Interessen der Versicherten in der 2. Säule verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen und damit das Vertrauen in die berufliche Vorsorge zu stärken. Dafür wird sie den Anspruch an eine einheitliche und risikoorientierte Aufsicht weiter verstärken.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht kantonalen / regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung und unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge und noch bis Ende 2019 für die Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet wahrzunehmen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde in erster Linie zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie von Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Zur Sicherung der Systemstabilität und damit der Vorsorgegelder der Versicherten ist eine Stärkung der risikoorientierten Führung der Vorsorgeeinrichtungen, aber auch der Aufsichtstätigkeit anzustreben. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsicht erlassen.


Adresse für Rückfragen

Pierre Triponez
Präsident OAK BV
(bis 31.12.2019)
058 462 48 22
pierre.triponez@oak-bv.admin.ch

Vera Kupper Staub
Präsidentin OAK BV
(ab 1.1.2020)
058 463 05 48
vera.kupperstaub@oak-bv.admin.ch


Herausgeber

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
http://www.oak-bv.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-77270.html