Bundesrat will die Haushaltssteuerung optimieren und vereinfachen

Bern, 27.11.2019 - An seiner Sitzung vom 27. November 2019 hat der Bundesrat eine Botschaft zur Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes verabschiedet. Er erfüllt damit eine Forderung des Parlaments. Neu sollen alle zeitlichen Abgrenzungen und Rückstellungen analog der Erfolgsrechnung auch in der Finanzierungsrechnung berücksichtigt werden. Die Haushaltssteuerung wird damit periodengerechter. Zudem sollen die Regeln für Nachtragskredite vereinfacht und leicht gelockert werden, mit dem Ziel, dass die Verwaltungseinheiten genauer budgetieren.

Die 2017 von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion Hegglin (16.4018) verlangt vom Bundesrat, die Rechnungslegung anzupassen: Sie soll ein Bild des Finanzhaushalts zeichnen, das möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Heute werden zeitliche Verschiebungen wie Abgrenzungen oder Rückstellungen in der Erfolgsrechnung dargestellt, aber nur teilweise in der Finanzierungsrechnung. Diese berücksichtigt damit nicht alle absehbaren Belastungen, was eine realistische Einschätzung der Haushaltslage erschwert. In der Vergangenheit führten deshalb Agios aus der Emission von Anleihen oder aufgeschobene Rückforderungen bei der Verrechnungssteuer zu Überschüssen, obwohl damit auch absehbare Belastungen wie höhere Zinszahlungen oder Rückerstattungen verbunden waren.  

Der Bundesrat hat auf diese Kritikpunkte teilweise reagiert, indem er gezielte Anpassungen an der Finanzierungsrechnung vornahm. Seit 2017 werden Agios/Disagios über die Laufzeit der Anleihe verteilt. Mit der Rechnung 2017 hat der Bundesrat zudem eine Praxisänderung bei der Verrechnungssteuer vorgenommen, indem die Rückstellung für künftige Rückforderungen der Verrechnungssteuer erstmals auch in der Finanzierungsrechnung berücksichtigt wurde. Mit der vorliegenden Botschaft werden nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um sämtliche zeitlichen Abgrenzungen und Rückstellungen gemäss Erfolgsrechnung einheitlich in die Finanzierungsrechnung zu übernehmen. Die Haushaltssteuerung wird somit – entsprechend dem Anliegen der Motion – periodengerechter im Sinne der Erfolgsrechnung.

Annäherung der Finanzierungsrechnung an die Erfolgsrechnung

Damit sämtliche Abgrenzungen und Rückstellungen einheitlich in die Finanzierungsrechnung übernommen werden können, muss der Ausgaben- und Einnahmenbegriff gemäss Finanzhaushaltgesetz angepasst werden (Art. 3 Abs. 5 und 6 FHG). Ausgaben und Einnahmen werden also künftig einheitlich in jenem Rechnungsjahr wirksam, in dem die Belastung und Entlastung aus wirtschaftlicher Sicht entsteht – und nicht mehr zum Zeitpunkt der effektiven Zahlung.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Erfolgsrechnung auf das Wesentliche reduziert, nämlich den unterschiedlichen Umgang mit Investitionen. Beide Rechnungen bilden den gleichen Haushalt ab, dienen aber verschiedenen Zwecken: Die Erfolgsrechnung zeigt die Vermögensänderung (z. B. über Abschreibungen), während die Finanzierungsrechnung aufzeigt, ob es dem Bund gelungen ist, seinen Konsum und seine Investitionen ohne Neuverschuldung zu tätigen, wie dies die Schuldenbremse verlangt.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Änderung den finanzpolitischen Handlungsspielraum im Budget kaum verändert. Die Bildung und die Auflösung von Abgrenzungen und Rückstellungen sollten sich langfristig ausgleichen. Zudem werden sie in der Regel erst im Jahresabschluss bekannt und können deshalb nicht budgetiert werden. In der Rechnung kann das Finanzierungsergebnis etwas tiefer als bisher ausfallen, sofern mehr neue Rückstellungen gebildet als bestehende verwendet werden, wie das in den vergangenen Jahren der Fall war. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung wird die Finanzierungsrechnung bereits bei der Bildung einer Rückstellung belastet und nicht erst zum Zeitpunkt der effektiven Zahlung.

Weitere Anpassungen

Die Vorlage enthält zudem weitere Anpassungen im Finanzhaushaltgesetz. Zum einen werden die Regeln für Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen vereinfacht und leicht gelockert, mit dem Ziel, dass die Verwaltungseinheiten genauer budgetieren. Zum anderen werden die Grundsätze der Rechnungslegung aktualisiert und Redundanzen zum internationalen Rechnungslegungsstandard IPSAS beseitigt.


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