Bundesrat genehmigt Bauprogramm für die Fertigstellung der Nationalstrassen

Bern, 27.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 das 10. Langfristige Bauprogramm für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes gutgeheissen. In den nächsten vier Jahren sollen im Durchschnitt je 268 Millionen Franken in die Netzfertigstellung investiert werden. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Fertigstellung der A9 im Wallis sowie der A4 in den Kantonen Uri und Schwyz.

Das 10. Langfristige Bauprogramm berücksichtigt die Finanzplanung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sowie die aktuellen Projektkenntnisse der Kantone und des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Alle Projekte der Netzfertigstellung sind gemäss ihrem aktuellen Stand betreffend Kosten und Terminen abgebildet. In den Jahren 2020 bis 2023 fliessen knapp 60 Prozent der budgetierten Gelder zur Fertigstellung der Nationalstrassen in den Kanton Wallis.

Gemäss Voranschlag 2020 und Finanzplan 2021 – 2023 des Bundes stehen in den kommenden Jahren folgende Beträge für die Finanzierung des Bundesanteils an der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes zur Verfügung:

2020 190 Mio. Franken

2021 237 Mio. Franken

2022 315 Mio. Franken

2023 333 Mio. Franken

Projekte noch ohne Kosten und Realisierungshorizont

Unsicherheiten bezüglich Kosten und Realisierungshorizont bestehen bei den Abschnitten «Stadttunnel Zürich Letten-Irchel» und «Bahnhof – Gellertdreieck Basel» und «Jenaz – Dalvazza». Diese verfügen noch über kein genehmigtes Generelles Projekt. Auch für den «Scheiteltunnel Brünig» wurde bisher kein Generelles Projekt erarbeitet. Hier haben sich die Standortkantone (Bern und Obwalden) und der Bund basierend auf einer Zweckmässigkeitsuntersuchung 2017 darauf geneigt, vorerst keine Planungen vorzunehmen, sondern die Gefahrenstellen der bestehenden Strasse zu sanieren. Für den Westast der A5 in Biel besteht seit mehreren Jahren ein vom Bundesrat genehmigtes Generelles Projekt, aktuell sind die Arbeiten aber sistiert.

Projekte der Netzfertigstellung werden durch die jeweiligen Standortkantone realisiert. Sie übernehmen die Federführung und die Bauherrenrolle und leisten eine Teilfinanzierung. Der Bund bezahlt den grössten Teil der Netzfertigstellungsprojekte und hat die Oberaufsicht. Die finanziellen Mittel des Bundesanteils stammen aus dem NAF. Als ordentliches Planungsinstrument wird alle vier Jahre ein langfristiges Bauprogramm lanciert.

Voraussichtliche Eröffnungstermine zwischen 2020 und 2023:

A9: Sierre – Gampel, Teileröffnung 2021

A9: Steg/Gampel – Visp West, Teileröffnung 2021

Weitere grosse Projekte der Netzfertigstellung sind:

A4: Neue Axenstrasse

A9: Umfahrung Visp, Pfynwald

Das Nationalstrassennetz

Das 1960 vom Bundesparlament im sogenannten Netzbeschluss festgelegte Nationalstrassennetz umfasst insgesamt 1892,5 Kilometer. Ende 2018 waren 1858,9 Kilometer davon fertiggestellt. Die Schwerpunkte der verbleibenden rund 33,6 Kilometer liegen in der Fertigstellung der A9 im Wallis sowie der A4 in den Kantonen Uri und Schwyz (Neue Axenstrasse).

Die Fertigstellung des Netzes ist Sache der Kantone, der Bund bezahlt aber den «Löwenanteil» (durchschnittlich 87 Prozent) und hat die Oberaufsicht.

Das Langfristige Bauprogramm wird alle vier Jahre vom Bundesrat genehmigt. Gestützt darauf erteilt das UVEK die Genehmigung des jährlichen Bauprogramms. Für das Jahr 2019 hat das Parlament für die Netzfertigstellung 260 Millionen Franken aus dem NAF freigegeben.


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