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Veröffentlicht am 27. November 2019

Bundesrat legt Kontingente 2020 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA fest

Bern, 27.11.2019 - Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2020 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. Die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA werden daher unverändert weitergeführt. An seiner Sitzung vom 27. November 2019 hat der Bundesrat die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Für den Fall eines No-Deal-Brexit hat der Bundesrat zudem die Höchstzahlen für erwerbstätige UK-Bürger für 2020 festgelegt.