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Veröffentlicht am 27. November 2019

Der Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder soll die EL nicht schmälern

Bern, 27.11.2019 - Der Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) ausgeklammert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November beschlossen, dass dieser Beitrag als Geste der Wiedergutmachung des Unrechts den Opfern uneingeschränkt zu Gute kommen soll. Er unterstützt deshalb eine entsprechende parlamentarische Initiative.