Der Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder soll die EL nicht schmälern

Bern, 27.11.2019 - Der Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) ausgeklammert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November beschlossen, dass dieser Beitrag als Geste der Wiedergutmachung des Unrechts den Opfern uneingeschränkt zu Gute kommen soll. Er unterstützt deshalb eine entsprechende parlamentarische Initiative.

Die parlamentarische Initiative «Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter» (19.476) wurde von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates eingereicht. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (EL) sollen weder der Solidaritätsbeitrag als Teil des Vermögens noch Vermögenserträge auf dem Solidaritätsbeitrag als Einkommen berücksichtigt werden.

Rückerstattung von gekürzten Ergänzungsleistungen

Am 1. April 2017 trat das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) in Kraft. Es sieht als Wiedergutmachung einen Solidaritätsbeitrag von bis zu 25'000 Franken pro Opfer vor. Gemäss AFZFG wird dieser Solidaritätsbeitrag bei einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zwar nicht als Einnahme angerechnet, jedoch erhöht sich durch den Solidaritätsbeitrag das Vermögen, das bei der EL-Berechnung eine Rolle spielen kann, und die Erträge auf diesem zusätzlichen Vermögen werden als Einkommen berücksichtigt. Dadurch ist es vorgekommen, dass wegen des Solidaritätsbeitrags die EL gekürzt wurden. Wie die SGK-S ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Kürzung nicht gerechtfertigt ist. Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag der SGK-S, dass die bereits erfolgten EL-Kürzungen aufgehoben und zurückerstattet werden.

Von den rund 9’000 Personen, die ein Gesuch um Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrages gestellt haben, beziehen nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 830 Personen Ergänzungsleistungen. Von ihnen ist jedoch nur ein Teil von EL-Kürzungen betroffen, da bei den EL ein Freibetrag für das Vermögen gilt. Bisher haben sich 20 Betroffene gemeldet. Die Nachzahlungen werden auf maximal rund 600’000 Franken geschätzt.

Dem Bundesrat ist die Aufarbeitung der früheren fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen und die Geste zur Wiedergutmachung ein grosses Anliegen. Er beantragt deshalb dem Parlament, die vorgeschlagene Gesetzesänderung anzunehmen.


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