Öffentlicher Verkehr bringt der Schweiz grossen Nutzen – effizienter Einsatz öffentlicher Mittel

Bern, 17.10.2006 - Die Schweiz hat ein System des öffentlichen Verkehrs (öV) von europaweit einmaliger Dichte und Qualität. Dies gilt insbesondere für die Bahnen, die nirgends sonst ähnlich häufig benutzt werden. In keinem anderen westeuropäischen Land ist der Marktanteil der Schiene im Güterverkehr höher. Ausserordentlich ist im Bahnland Schweiz auch die Unterstützung durch die Bevölkerung, die sich in mehreren Volksabstimmungen gezeigt hat. Diese Erfolge, die einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität und zur nachhaltigen Mobilität in der Schweiz leisten, müssen den Kosten gegenübergestellt werden. Die öffentlichen Mittel werden effizient eingesetzt, der Bund hat die Kosten – auch der NEAT – im Griff.

In der öffentlichen Diskussion werden häufig die Kosten in den Vordergrund gerückt, der Nutzen aber vernachlässigt. Ohne ein dichtes, effizientes und modernes öV-Netz wäre die Mobilität in der Schweiz nicht zu bewältigen.

Wie sehr die Modernisierung der Bahn einem Bedürfnis entspricht, zeigt sich am Beispiel der ersten Etappe von BAHN 2000. Seit ihrer Inbetriebnahme sind die Passagierzahlen auf den meisten Strecken deutlich gestiegen. Ein ähnlicher Effekt dürfte im Personenverkehr vom Lötschberg-Basistunnel ausgelöst werden, der im kommenden Jahr in Betrieb genommen wird. Kürzere Reisezeiten und modernes Rollmaterial fördern die Benützung der Bahn und entlasten damit – namentlich in und zwischen den Agglomerationen – das überlastete Strassennetz.

Die Verlagerung läuft
Die schweizerische Verlagerungspolitik wirkt. Die Zahl der schweren Lastwagen im alpenquerenden Güterverkehr durch die Schweiz hat 2005 im Vergleich mit dem Vorjahr um 4 Prozent oder rund 51'000 Fahrten abgenommen. Gleichzeitig hat die Schiene ihre Marktanteile stabilisiert, während der Bahnanteil am Güterverkehr in Frankreich und Österreich weiterhin sinkt.

Im Jahr 2000 ist das Verlagerungsgesetz in Kraft getreten. Es gilt als Referenzjahr für die Beurteilung der Verlagerungspolitik, die mit der Einführung der LSVA und der schrittweisen Erhöhung der Gewichtslimite ab 2001 begonnen hat. Massgebend für die Verlagerung ist die Zahl der Fahrten. Im Jahr 2005 haben 1'204'000 schwere Strassengüterfahrzeuge die Schweizer Alpen durchquert. Das sind rund 200'000  oder über 14 Prozent weniger als im Jahr 2000.

Der Bahnanteil an der Transportmenge (Modal Split) lag 2005 bei 65% des alpenquerenden Verkehrs. 35% werden auf der Strasse transportiert. In Österreich und Frankreich sind die Verhältnisse gerade umgekehrt; dort verliert die Bahn weiterhin Marktanteile an die Strasse. Demgegenüber zeigt der Trend in der Schweiz weiterhin in Richtung Bahn: sie konnte im ersten Halbjahr 2006 ihren Anteil auf 67% der Güter steigern.

Die NEAT: vom Volk bewilligt, vom Parlament kontrolliert

Die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) ist ein Jahrhundertwerk, das zusammen mit der BAHN 2000 das Rückgrat der Modernisierung des Schienennetzes bildet. Die neuste Prognose über die Projektkosten per Mitte 2006 liegt bei 16,5 Milliarden Franken (Preisstand 1998). Das Gefahrenpotential wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) unverändert auf 1,4 Milliarden Franken geschätzt. Die geschätzten Gesamtkosten der NEAT inklusive Risikobereich ergeben derzeit eine Summe von 17,9 Milliarden Franken.

Mit einer Reserve für weitere, noch nicht genau geprüfte Unsicherheiten steigt die Endsumme auf gegen 20 Milliarden Franken (Preisstand 1998). Hinzu kommen, wie bereits in der Abstimmungsbotschaft des Bundesrates von 1992 ausgewiesen, die Finanzierungskosten (Teuerung, Bauzinsen und Mehrwertsteuer), so dass die nominale Zahl bis zum Projektende im nächsten Jahrzehnt gegen 24 Milliarden Franken steigen könnte. Diese Zahl ändert nichts daran, dass die massgeblichen Kosten für das gesamte Projekt (inklusive Unsicherheiten) bei 20 Milliarden Franken liegen.

Der Anstieg der realen Kosten ist zu 90 Prozent auf Bestellungs- und Projektänderungen sowie Geologie und politisch begründete Verzögerungen zurückzuführen. Die Bestellungsänderungen führen zu mehr Sicherheit und zu grösserer Akzeptanz der Anwohnerinnen und Anwohner und heben das Projekt auf den aktuellen Stand der Technik. Beispiele dafür sind der zweiröhrige Bau des Ceneri-Basistunnels, die bessere Lüftung für den Ereignisfall oder die Entwicklung der Zugssicherungstechnik (weitere Details auf www.bav.admin.ch).

Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestellungsänderungen wurden vom Bundesrat beschlossen und vom Parlament jeweils mitgetragen. Bei der NEAT handelt es sich um das am besten kontrollierte Projekt der Schweiz: halbjährlich legen die Ersteller und das BAV mit einem Standbericht den parlamentarischen Aufsichtsorganen und der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Entwicklung des Projekts und die Verwendung der Mittel ab.

Eine erneute Volksabstimmung über die NEAT ist nicht notwendig, da das Projekt nicht ausgeweitet, sondern den Erfordernissen der Zeit angepasst wurde. Analog wird auch bei Anpassungen des Nationalstrassennetzes an die Erfordernisse des Verkehrs (z.B. 6-spuriger Ausbau von Autobahnabschnitten) nicht eine neue Volksabstimmung durchgeführt.

Gesamtschau im Entstehen
Zurzeit erarbeitet das BAV die vom Parlament geforderte Gesamtschau über die anstehenden Ausgaben im öffentlichen Verkehr. Die neueste Kostenschätzung der NEAT und der übrigen Grossprojekte zwingen zu einer verschärften Prioritätensetzung im Bereich Schieneninfrastruktur. Auf der einen Seite bereitet das BAV zurzeit eine Anpassung des NEAT-Gesamtkredites vor. Auf der anderen Seite entsteht in Zusammenarbeit mit den SBB die Vorlage über die „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB). Sie wird darüber Auskunft geben, für welche Ausbauten die restlichen Mittel des FinöV-Fonds bis in den Zeithorizont 2030 eingesetzt werden sollen. Beide Vorlagen bilden Teil der erwähnten Gesamtschau. Geplant ist, im ersten Quartal 2007 eine Vernehmlassung dazu zu eröffnen und gegen Ende 2007 die Botschaft vorzulegen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Public affairs, 031.322.36.43



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Bundesamt für Verkehr
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