Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Bern, 26.11.2019 - Selber entscheiden, wie und wo man wohnen möchte – dieser Anspruch gilt auch für Menschen mit Behinderungen und er ist ein zentrales Element der Gleichstellung. Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, am 3. Dezember 2019, findet in Bern eine Tagung zum «selbstbestimmten Wohnen» statt. Über 130 Teilnehmende von Bund, Kantonen, Behindertenorganisationen, Branchenverbänden sowie Betroffene diskutieren unter anderem über flexiblere Angebote an Wohnraum, unterstützende Dienstleistungen, innovative Technologien und die Finanzierung des Wohnens.

In der Schweiz leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen. Nicht alle von ihnen haben die Möglichkeit, über ihre Wohnsituation selbst zu entscheiden. Ein Teil von ihnen, rund 30'000 Menschen, ist auf intensive Unterstützung angewiesen und lebt heute in stationären Einrichtungen.

Das Angebot an Heimen, begleiteten Wohnsituationen und autonom genutzten, behindertengerechten Wohnungen ist vielfältig. Behörden und Branchenverbände sind derzeit daran, das Angebot stärker zu individualisieren und zu flexibilisieren. Zur Förderung der Autonomie und damit zur Verbesserung der Lebensqualität braucht es eine weitere Öffnung von Angeboten für Menschen mit Behinderungen und eine breitere Sensibilisierungsarbeit. Der Bund setzt dazu mit der Behinderten-politik den Rahmen. Die Kantone und die Gemeinden spielen bei der Ausgestal-tung des Angebots an Wohnformen eine entscheidende Rolle. Involviert ist jedoch auch die Zivilgesellschaft.

Die Tagung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK rückt mit dem «selbstbestimmten Wohnen» einen zentralen Aspekt der Gleichstellung in den Mittelpunkt. Die Schweizer Behindertenpolitik ist auf die volle, autonome und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, wirt-schaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ausgerichtet. Das ist auch das Ziel des entsprechenden Berichtes zur Behindertenpolitik des Bundesrates von 2018 und der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Diese Stimmen von ausgewählten Referentinnen und Referenten an der Tagung vom 3. Dezember 2019 geben Einblick in die aktuellen Herausforderungen:

  • Sabina Misoch, Professorin an der Fachhochschule St. Gallen zeigt auf, wie Sensoren, digitale Erinnerungs- oder Alarmsysteme bzw. auch spezifisch programmierte Roboter das selbständige Leben zu Hause erleichtern kön-nen.
  • Maryse Aebischer, Vorsteherin des Sozialvorsorgeamts des Kantons Freiburg spricht die nötige Sensibilisierungsarbeit und den Bedarf an kreativen Lö-sungen an. Es gehe um spezifische Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, aber auch um deren Teilhabe an der Gesellschaft, etwa an der Kultur, am Quartierleben, am Sport.
  • Matyas Sagi-Kiss, Mitglied des Bezirksrates Zürich, Vizepräsident der Behin-dertenkonferenz des Kanton Zürich und Selbstbetroffener, fordert, dass be-hinderungsbedingte Mehrkosten beim Wohnen, sofern die Behörden sie im Rahmen eines Heimaufenthaltes entrichten, auch dann durch sie zu tragen sind, wenn dieselbe Person ausserhalb eines Heimes wohnt.
  • Mario Fehr, Regierungsrat des Kantons Zürich und Vorstandsmitglied der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Direktoren SODK, rückt insbesondere die Bedeutung der UNO-Behindertenrechtskonvention für die Behörden ins Zentrum.

Medienschaffende sind an der Tagung willkommen. Für weitere Auskünfte melden Sie sich bitte bei:

Giulia Brogini, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Be-hinderungen EBGB, giulia.brogini@gs-edi.admin.ch, 079 322 19 70


Adresse für Rückfragen

Giulia Brogini, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, giulia.brogini@gs-edi.admin.ch, 079 322 19 70



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
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Bundesamt für Sozialversicherungen
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