Bundesrat stärkt Ausbildungszusammenarbeit mit der UNO in der militärischen Friedensförderung

Bern, 20.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 ein Abkommen zwischen der Schweiz und der UNO über die Ausbildungszusammenarbeit im Rahmen der internationalen Friedensförderung genehmigt. Mit dem Abkommen wird ein Rechtsrahmen für eine vertiefte und mehrjährige Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der UNO im Ausbildungsbereich geschaffen.

Die UNO leitete ab 2015 weitreichende Reformanstrengungen im Bereich ihrer Friedensmissionen ein und hat seither umfassende Massnahmen zur Steigerung der Qualität im operationellen Bereich sowie im Rahmen der Ausbildung ergriffen. Die Schweiz hat diese Bemühungen von Beginn weg unterstützt.

Potenzial besteht unter anderem in einer qualitativ verbesserten Ausbildung für Personen, die in UNO-Friedensmissionen eingesetzt werden: Mit gezielten Massnahmen soll das Personal von truppenstellenden Staaten besser auf die Aufgaben in den Missionen vorbereitet werden. Konkret will die UNO solche Ausbildungskurse gemeinsam mit Staaten durchführen, die die UNO unterstützen und die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Stans als UNO-Ausbildungsstandort in der Schweiz

Mit dem Kompetenzzentrum SWISSINT in Stans verfügt die Schweizer Armee über ein UN-zertifiziertes Trainingszentrum, das vollumfänglich den Anforderungen der UNO entspricht und deshalb als Standort für die Ausbildung zur Verfügung gestellt werden kann.
 
Dank dieser Unterstützung und Zusammenarbeit erhält die Schweizer Armee im Gegenzug direkten Zugang zum Know-how der UNO und zu den aktuellsten Ausbildungsinhalten. Damit kann sie ihre eigenen Kurse ebenfalls aktuell halten und von den Erfahrungen der UN-Experten profitieren. Ein erster Pilotkurs für Stabsoffiziere in UNO-Friedensmissionen aus verschiedenen Staaten wurde im Februar 2019 im Trainingszentrum des für internationale Einsätze verantwortlichen Kompetenzzentrum SWISSINT in Stans erfolgreich durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die Durchführung weiterer Kurse an diesem Standort sowohl im Interesse der UNO als auch der Schweiz und der Schweizer Armee liegt.

Mit dem Abschluss dieses Abkommens kann ein Rechtsrahmen für eine vertiefte und mehrjährige Zusammenarbeit im Ausbildungsbereich geschaffen werden. Der Bundesrat hat den Chef der Schweizer Mission bei den Vereinten Nationen ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen.


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