Der Bundesrat unterzeichnet eine Vereinbarung über Vorrechte und Immunitäten mit der Vereinigung des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister

Bern, 18.11.2019 - Der Bundesrat und die Vereinigung des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (ICoCA) haben am 18. November 2019 eine Vereinbarung über die Vorrechte und Immunitäten dieser Vereinigung in der Schweiz unterzeichnet. Die ICoCA spielt bei der Einhaltung und Umsetzung des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen und die verantwortungsbewusste Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen eine entscheidende Rolle.

Botschafterin Corinne Cicéron Bühler, Direktorin der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), im Namen des Bundesrates, und Herr Jamie A. Williamson, Exekutivdirektor der ICoCA, haben die Vereinbarung in Bern feierlich unterzeichnet. Der Abschluss dieser Vereinbarung, welche am 3. Juli 2019 vom Bundesrat genehmigt wurde, basiert auf dem Gaststaatgesetz. Dank dieser Vereinbarung ist die Unabhängigkeit der ICoCA gewährleistet.

Die ICoCA wurde im September 2013 als Verein nach Schweizer Recht gegründet. Sie agiert als unabhängiger Gouvernanz- und Überwachungsmechanismus und sorgt für die Umsetzung des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen. Die ICoCA ist nach einem Dreiparteiensystem organisiert (Regierungen, Unternehmen, Zivilgesellschaft). Der internationale Verhaltenskodex definiert Normen und Branchenstandards, die auf den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht beruhen. Der Kodex enthält Bestimmungen über den angemessenen Einsatz von Gewalt durch diese Unternehmen sowie ein Verbot bestimmter Aktivitäten wie Folter, Diskriminierung und Menschenhandel.

Der Verhaltenskodex entstand 2010 aus einer Initiative zwischen Staaten – darunter die Schweiz –, privaten Sicherheitsunternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem Hochschulsektor. Die Unternehmen, die den Kodex unterzeichnet haben, verpflichten sich, bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere in Gebieten, in denen die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten. Sie verpflichten sich zudem, alle geltenden Gesetze, einschliesslich die lokale, regionale und nationale Gesetzgebung, einzuhalten.

Dass die ICoCA ihren Sitz in der Schweiz hat, ist für die Schweiz von grossem Interesse, namentlich, weil sie sich seit Langem dafür stark macht, dass sich private Militär- und Sicherheitsunternehmen sowie Staaten, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, vermehrt an die Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht halten.

Dank dieser Vereinbarung werden die Unterlagen und Informationen, welche die Mitglieder an die ICoCA übermitteln, geschützt, so dass die ICoCA ihre Arbeit unabhängig und ohne Druck von aussen wahrnehmen kann.


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