Änderung der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen

Bern, 02.02.2005 - Der Bundesrat hat die Sanierungswerte für Bahngüterwagen auf den 1. März 2005 in Kraft gesetzt. Bisher war in der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) nur ein Sanierungswert für Reisezugwagen festgelegt.

Im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen ist die Umrüstung bestehender Güterwagen mit Verbundstoff-Bremssohlen vorgesehen. Dies führt zu einer wesentlichen Reduktion des Fahrlärms. Damit die Wirkung der Sanierung überprüft werden kann, hat der Bundesrat einen Sanierungswert (Emissionsgrenzwert) für sanierte Güterwagen in Kraft gesetzt.

Die Umrüstung der Güterwagen wird im Frühjahr dieses Jahres in Angriff genommen. Die seit dem Jahr 2000 laufenden Sanierungsarbeiten an den älteren Reisezugwagen werden 2006 abgeschlossen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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