Sachplanverfahren ohne Verpackungsanlagen für radioaktive Abfälle bei den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt

Bern, 14.11.2019 - In der laufenden dritten und letzten Etappe des Sachplanverfahrens, mit dem nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz gesucht wird, werden unter anderem die Standorte der Oberflächeninfrastrukturen festgelegt. Dazu gehört auch eine Anlage, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter verpackt werden. Nun ist klar: Die Betreiber der beiden Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt verzichten aufgrund ihrer Vorabklärungen auf konkrete Vorschläge zu einer Brennelementverpackungsanlage (BEVA) auf ihrem Gelände.

Zwar wäre der Bau einer BEVA an den Standorten der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt technisch möglich. Ob dadurch aber betriebliche, sicherheitstechnische oder wirtschaftliche Synergien erschlossen werden könnten, hängt massgeblich vom weiteren zeitlichen Verlauf des Sachplanverfahrens sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager ab. Diese terminlichen Entwicklungen können heute jedoch noch nicht ausreichend genau bestimmt werden. Die Betreiber verzichten daher gegenwärtig darauf, im Rahmen des Sachplanverfahrens Machbarkeitsstudien durchzuführen. Diese wären für die Erarbeitung konkreter Vorschläge durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) erforderlich gewesen.

Um was geht es?

Am 9. Mai 2019 hatte Nagra ihre Vorschläge zur Platzierung der Oberflächeninfrastrukturen vorgelegt (siehe Medienmitteilung vom 09.05.2019). Bei seinem Entscheid zu Etappe 2 hatte der Bundesrat die Möglichkeit eröffnet, dass die Nagra auch Verpackungsanlagen ausserhalb der Standortregionen prüfen kann. Deshalb schlug die Nagra den externen BEVA-Standort Zwilag vor und gab im Frühling bekannt, dass zudem Abklärungen für externe BEVA-Standorte bei den beiden Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt erfolgen sollen. Diese werden nun aber innerhalb des Sachplanverfahrens nicht weiterverfolgt.

Wie geht es weiter?

Seit Mai 2019 werden die Vorschläge der Nagra von den Regionalkonferenzen (RK) in den drei potenziellen Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost diskutiert. Die Stellungnahmen der RK sollen bis Anfang 2021 vorliegen. 2020 findet zur Frage der Standorte der Verpackungsanlagen eine überregionale Zusammenarbeit zwischen den RK und den Standortkantonen statt. Die Ergebnisse all dieser Arbeiten fliessen dann in die Planungsstudien der Nagra ein, mit denen diese die Oberflächeninfrastrukturen weiter konkretisieren wird.

Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz

Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Der vom Bundesrat 2008 genehmigte Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager regelt die Standortsuche. Sie verläuft in drei Etappen.

In Etappe 1, die von 2008 bis 2011 dauerte, wurden die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost für die geologische Tiefenlagerung durch den Bundesrat als geeignet bezeichnet.

In Etappe 2 (2011 bis 2018) untersuchte die Nagra die sechs Standortgebiete. Die Regionalkonferenzen brachten sich mit Stellungnahmen ein, die Standortareale für die Oberflächenanlagen wurden bezeichnet und es wurde eine soziökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt.

In Etappe 3 werden die verbliebenen Standorte vertieft untersucht und miteinander verglichen. Gestützt darauf wird die Nagra Rahmenbewilligungsgesuche für Tiefenlager einreichen. Dies wird voraussichtlich gegen Ende 2024 erfolgen. Nach Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen und einer Vernehmlassung kann der Bundesrat die entsprechenden Rahmenbewilligungen erteilen und die Standorte für geologische Tiefenlager festlegen. Er unterbreitet die Rahmenbewilligungsentscheide der Bundesversammlung zur Genehmigung. Der Beschluss über die Genehmigung einer Rahmenbewilligung, mit dem im Zeitraum um 2030 gerechnet wird, untersteht dem fakultativen Referendum.

Nach der Rahmenbewilligung werden im Standortgebiet erdwissenschaftliche Untersuchungen unter Tage durchgeführt (Errichtung eines «Felslabors»). Mit Experimenten werden wichtige Erkenntnisse für den Bau des Lagers gewonnen. Danach kann ein Baubewilligungsgesuch und später ein Betriebsbewilligungsgesuch eingereicht werden. Ausgehend von der heutigen Planung wird ein SMA-Lager ab 2050 und ein Lager für HAA-Abfälle ab 2060 in Betrieb gehen können.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE,
058 462 56 75 / 079 763 86 11



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-77081.html