Völkerrechtstag 2019: Die Direktion für Völkerrecht des EDA lanciert eine Debatte zu Soft Law

Bern, 08.11.2019 - Die Direktion für Völkerrecht (DV) des EDA hat am 8. November 2019 in Bern ihren Völkerrechtstag zum Thema Soft Law durchgeführt. In Anwesenheit von Bundesrat Ignazio Cassis diskutierten zahlreiche Teilnehmende über dieses aktuelle Thema, insbesondere über die Mitwirkung des Parlaments im Bereich von Soft Law.

Die DV organisiert jedes Jahr eine Veranstaltung zu einem aktuellen völkerrechtlichen Thema. Dieses Jahr stand das Soft Law auf dem Programm. Das Thema ist seit der Debatte zum UNO-Migrationspakt im Herbst 2018 landesweit von Interesse und warf die grundsätzliche Frage zur Mitwirkung des Schweizer Parlaments bei aussenpolitischen Vorhaben auf.

Doch was steckt eigentlich hinter dem Begriff Soft Law? In seinem Bericht vom 26. Juni 2019 ging der Bundesrat vertieft auf Soft Law ein. Er grenzt Soft Law sowohl vom Völkerrecht als auch von reinen politischen Absichtserklärungen ab. Die Verhaltensvorgaben des Soft Law sind rechtlich nicht verbindlich, haben aber einen gewissen normativen Charakter. Der Bundesrat hielt ausserdem fest, dass die Bedeutung von Soft Law als Gestaltungsinstrument der internationalen Beziehungen zunimmt. Er formulierte deshalb Vorschläge, wie das Parlament unter Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung und der aussenpolitischen Handlungsfähigkeit der Schweiz gezielter mitwirken kann.

Bundesrat Ignazio Cassis eröffnete den Völkerrechtstag zum Thema Soft Law. Er begrüsste die Panelteilnehmenden und das Publikum und betonte die Notwendigkeit, sich unentwegt für die Achtung des Rechtsstaats und des Völkerrechts einzusetzen. Beides sei für das friedliche Zusammenleben der Völker unerlässlich und stehe im Zentrum der Grundwerte der Schweiz. Er erinnerte daran, dass in der Schweiz Aussen- und Innenpolitik eng verzahnt sind und Soft Law Bestandteil der Debatte zwischen diesen Bereichen ist.

Die anschliessenden Diskussionen mit Ständeräten, einem Medienvertreter, hohen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und der OECD sowie Rechtsprofessorinnen und  -professoren widerspiegelten die landesweite Soft-Law-Debatte. Die Teilnehmenden beleuchteten die Chancen, die Soft Law der internationalen Ordnung eröffnet, sich auf der Grundlage eines Konsenses zwischen den Staaten weiterzuentwickeln.

Der Völkerrechtstag endete mit einem positiven Fazit und einer Feststellung: Soft Law ist ein wichtiges Gestaltungsinstrument der zwischenstaatlichen Beziehungen. Es gilt, das Verständnis von Soft Law zu fördern. Die Debatte und der Austausch darüber sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Auch die Diskussion über eine bessere demokratische Verankerung der Entstehung von Soft Law ist fortzuführen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-77005.html