Bürgschaften bei Hochseeschiffen: Weiterer Nachtragskredit verabschiedet

Bern, 07.11.2019 - Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2019 eine Botschaft über einen Nachtragskredit über 128,717 Millionen Franken verabschiedet und den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte zugestellt. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten des Bundes aus gezogenen Solidarbürgschaften für die acht Schiffe der Massmariner SA gegenüber der Bank. Unter Berücksichtigung des erwarteten Netto-Verkaufserlöses aus den Schiffsverkäufen ist seitens des Bundes mit einem Verlust in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken zu rechnen.

Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs kam die Schweiz in eine versorgungswirtschaftliche Notsituation und sah sich gezwungen, Schiffe unter eigener Flagge auf den Weltmeeren einzusetzen. Zwischenzeitlich hat sich die versorgungspolitische Bedeutung von Hochseeschiffen im Krisenfall stark relativiert. Ende 2016 verfügte die Schweiz über 47 Hochseeschiffe mit durch den Bund verbürgten Krediten in Höhe von 794 Millionen Franken. Per Mitte Oktober 2019 sind es noch 26 Schiffe. Bereits am 15. Juni 2017 genehmigte das Parlament im Falle der SCL- und SCT-Schiffsgesellschaften einen Nachtragskredit in der Höhe von 215 Millionen Franken für die Honorierung von Bürgschaften von 13 Hochseeschiffen. Der Verlust des Bundes dürfte schliesslich bei rund 200 Millionen Franken liegen.

Bürgschaftsziehungen nicht zu vermeiden

Trotz grosser Anstrengungen des Bundes zur Stärkung der Schiffsgesellschaften unter Schweizer Flagge konnten weitere Bürgschaftsziehungen nicht vermieden werden. Unmittelbar betroffen ist die Massmariner SA mit ihren acht Hochseeschiffen. Zur Bestimmung der Höhe des vom Bundesrat verabschiedeten Nachtragskredits wird vom gesamthaft ausstehenden und vom Bund verbürgten Darlehensbetrag ausgegangen. Die Verbindlichkeit des Bundes aus den gezogenen Solidarbürgschaften für die acht Schiffe der Massmariner SA gegenüber der Bank beträgt 128,717 Millionen Franken.

Der Verkaufsprozess der acht Hochseeschiffe der Massmariner SA läuft. Einzelne Hochseeschiffe wurden bereits an die Käufer übergeben, bei anderen stehen die Übergaben oder Verkaufsverhandlungen an. Entsprechend ist eine genaue Schätzung der Netto-Verkaufserlöse nicht möglich. Der Verkaufsplan der Massmariner SA sieht vor, die Hochseeschiffe zu einem bestmöglichen Preis zu verkaufen und schnellstmöglich an die Käufer zu übergeben.

Unter Berücksichtigung des erwarteten Netto-Verkaufserlöses und einer lastenfreien Übergabe der Schiffe, d.h. die Bezahlung aller an das Schiff gebundenen Forderungen (sog. Maritime Liens) im Zeitpunkt der Übergabe, wird voraussichtlich der Verlust des Bundes im Rahmen der 2018 gebildeten Rückstellung von 100 Millionen Franken liegen. Voraussetzung ist, dass die Verkäufe der Hochseeschiffe erfolgreich abgeschlossen werden können.

Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes mit hohen Verlusten reduziert

Die Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes im Bereich der Hochseeschiffe betragen nach der Honorierung der Bürgschaften der acht Schiffe der Massmariner SA rund 374 Millionen Franken und umfassen neu noch 20 Hochseeschiffe. Dabei ist die Reduzierung der Bürgschaftsverpflichtungen für den Bund mit hohen Verlusten verbunden. 

Der Bundesrat hat Ende 2016 entschieden, den Mitte 2017 auslaufenden Bürgschafts-Rahmenkredit nicht zu erneuern. Damit sind keine neuen Bürgschaftsverpflichtungen im Bereich der Hochseeschiffe möglich.

Laufende Information und Untersuchungsbericht der FinDel

Bundesrat, Eidgenössische Finanzkontrolle und die Finanzdelegation der Eidg. Räte (FinDel) werden laufend und transparent über die Situation und die Entwicklungen informiert. Die FinDel hat den Verkaufsprozess der SCL- und SCT-Schiffe untersucht und die Erkenntnisse in einem Untersuchungsbericht vom 27. Juni 2019 mit einer Reihe von Empfehlungen veröffentlicht.


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