EDA nimmt den Rücktritt des Generalkommissars der UNRWA zur Kenntnis

Bern, 06.11.2019 - Gemäss einer Mitteilung der UNO ist der Generalkommissar des UNO-Flüchtlingshilfswerks für Palästina (UNRWA), Pierre Krähenbühl, von seinem Amt zurückgetreten. Gegen das Management des UNRWA war eine Untersuchung wegen eines möglichen Fehlverhaltens eingeleitet worden. Das EDA nimmt die Kündigung zur Kenntnis und fordert eine umfassende Aufklärung der Vorfälle. Bis zum Ergebnis der Untersuchung hält die Schweiz die Zahlung von Projektbeiträgen zurück.

Am 29. Juli 2019 war das EDA von UNRWA informiert worden, dass eine Untersuchung des UNO-Aufsichtsdienstes OIOS wegen möglichen Fehlverhaltens im Bereich Management laufe. Das EDA hat seither gegenüber den Vereinten Nationen wiederholt gefordert, dass die Untersuchung rasch und transparent durchgeführt und die Vorfälle lückenlos aufgeklärt werden. Es hat deshalb die Untersuchung des UNO-Aufsichtsdienstes von Beginn an unterstützt und nimmt nun von der Kündigung Pierre Krähenbühls Kenntnis.

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) hatte auf die Vorwürfe gegen das UNRWA-Management rasch reagiert und am 29. Juli die verbleibenden Projektbeiträge für 2019 sistiert. Dieser Entscheid ist an die Untersuchung gekoppelt und damit temporär. Bevor die DEZA über die Freigabe der sistierten Zahlungen entscheiden wird, müssen der Bericht der Untersuchung vorliegen und die vorgeschlagenen Massnahmen analysiert werden. Der Bericht wird bis Ende November erwartet.

Das EDA setzt sich für die Reformen der UNRWA ein, welche zu einer guten Gouvernanz der Hilfsorganisation und zu einer effizienten Verwendung der Mittel führen sollen. Die UNRWA ist ein wichtiger Akteur für die Stabilität und Sicherheit im Mittleren Osten; sie trägt zur Verbesserung der Perspektiven für die palästinensischen Flüchtlinge bei.


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