Bundesrat genehmigt die Anpassung der Gebühren für die Edelmetallkontrolle

Bern, 06.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Totalrevision der Ge-bührenverordnung für die Edelmetallkontrolle verabschiedet. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Gebührenhöhe sowie die Einführung neuer Gebühren vor.

Die Edelmetallkontrolle erbringt im Bereich der amtlichen Prüfung und Stempelung von Edelmetallwaren Leistungen für die Wirtschaft und übernimmt Aufsichts- und Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren. Das Gesetz bezweckt den Schutz der einheimischen Produktion gegen minderwertige Produkte in- und ausländischer Erzeugung, die Wahrung des guten Rufes der Schweizer Produkte auf Drittmärkten sowie den Schutz des Publikums gegen Übervorteilung durch irreführende Warenbezeichnungen.

Das Zentralamt für Edelmetallkontrolle und die eidgenössischen Kontrollämter, die der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) angehören, sowie die kantonalen Kontrollämter erheben für einen Teil ihrer Leistungen Gebühren, die in der Verordnung vom 17. August 2005 über die Gebühren für die Edelmetallkontrolle festgelegt sind.

Um einerseits die bestehenden Gebühren auf ein weitgehend kostendeckendes Niveau zu erhöhen und andererseits bisher unberechtigterweise gebührenfrei erbrachte Leistungen mit kostendeckenden Gebühren zu belegen, wird diese Gebührenverordnung einer Totalrevision unterzogen. Zudem wird eine Rechtsgrundlage für die Abgeltung der durch das Zentralamt zuhanden der kantonalen Kontrollämter erbrachten zentralen Leistungen geschaffen.

Die Einführung neuer Gebühren sowie die Anhebung der bestehenden Gebühren bedeuten für die betroffenen Wirtschaftskreise höhere Kosten. Die Fachverbände der edelmetallverarbeitenden und Uhrenindustrie wurden deshalb zur geplanten Gebührenanhebung konsultiert. Grundsätzlich ist das Verständnis für die Totalrevision vorhanden. Im Anschluss an diese Gespräche wurde die Höhe der Gebühren jedoch teilweise angepasst.


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