Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden

Bern, 06.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden verabschiedet. Die Protokolle setzen die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Die Änderungsprotokolle enthalten eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass die DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Das Abkommen mit Neuseeland wurde darüber hinaus mit einer Schiedsklausel, die für mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen sorgt, ergänzt. Das Protokoll mit den Niederlanden präzisiert zudem den Begriff der Vorsorgeeinrichtung und schafft ein nicht ausschliessliches Recht des Quellenstaates zur Besteuerung der Renten und Ruhegehälter.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den Parlamenten aller Länder genehmigt werden.


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