PUBLICA: Gesundheitsvorbehalte im Vorsorgewerk Bund fallen weg

Bern, 30.10.2019 - An seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 hat der Bundesrat Änderungen im Vorsorge-reglement des Vorsorgewerks Bund genehmigt. Bisher konnten aufgrund einer Gesundheitsprüfung Vorbehalte ausgesprochen werden. Diese fallen ab 1. Januar 2020 weg.

Mit Hilfe von Gesundheitsprüfungen konnte PUBLICA bisher bei eintretenden und versicherten Personen mit hohen Risikosummen Vorbehalte aussprechen. Damit war es möglich, beim Eintritt eines Risikoereignisses wie Tod oder Invalidität Leistungen zu kürzen, die über das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hinausgehen. Allerdings gab es seit der Einführung des Gesundheitsvorbehalts 2008 keinen Fall, bei dem ein ausgesprochener Vorbehalt zum Tragen kam. Deshalb soll in Zukunft auf die aufwändigen Abklärungen und die für die versicherten Personen unangenehmen Gesundheits­prüfungen verzichtet werden. Bereits ausgesprochene Gesundheitsvorbehalte verlieren ihre Gültigkeit.


Adresse für Rückfragen

Anand Jagtap, Leiter Stab und Kommunikation, Eidgenössisches Personalamt EPA
Tel. +41 58 462 62 56, anand.jagtap@epa.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76869.html