Bund und Kantone lancieren eine Nationale Plattform Demenz

Bern, 24.10.2019 - Die Nationale Demenzstrategie 2014-2019 wird in eine Plattform überführt. Dies hat der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» von Bund und Kantonen an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2019 beschlossen. Zudem tauschten sich Bund und Kantone über Massnahmen bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus.

Die Nationale Demenzstrategie hat zum Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen zu verbessern. Sie läuft Ende dieses Jahres aus und bot den verschiedenen Akteuren einen wichtigen, wegweisenden Rahmen für ihre Aktivitäten. Insgesamt wurden 18 Projekte lanciert, wie zum Beispiel Qualitätsstandards für die Diagnostik, Sensibilisierungsmassnahmen für die breite Bevölkerung, eine Demenzbox für die stationäre Langzeitpflege oder die medizin-ethischen Richtlinien für die Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz. Viele Kantone haben inzwischen eine eigene Demenzstrategie entwickelt.

Um eine nachhaltige Wirkung der lancierten Projekte zu erzielen, soll ab 2020 eine Plattform geschaffen werden. Dort wird der fachliche Austausch zwischen den nationalen Akteuren sowie den kantonalen Behörden und den Gemeinden, das gemeinsame Erarbeiten von Massnahmen sowie deren Verankerung in die Praxis ermöglicht. Die verschiedenen Aktivitäten im Bereich Demenz werden somit koordiniert und für alle sichtbar.

Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Behandlungen
Krankenversicherer und Kantone sollen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich einheitlich finanzieren. Dies sieht eine Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats vor. Der Bundesrat hat im August zum Entwurf der Kommission Stellung genommen, und der Nationalrat hat ihm in der Herbstsession zugestimmt. Er befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung. Gleichzeitig fordert er, dass die Anliegen der Kantone bei der Reform noch stärker berücksichtigt werden. Über diese Forderung haben sich die Partner an der „Dialog"-Sitzung weiter ausgetauscht.

Besprochen wurde an der «Dialog»-Sitzung auch die Zulassung von Leistungserbringern. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung stellt höhere Anforderungen an die Leistungserbringer im ambulanten Bereich, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Dies, um die die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu erhöhen. Zudem stellt sie den Kantonen ein dauerhaftes Instrument zur Verfügung, um eine Überversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern und damit das Kostenwachstum zu dämpfen. Schliesslich wurde über den Stand der Arbeiten am elektronischen Patientendossiers und über die Aktivitäten in den Kantonen in diesem Bereich informiert.


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