Der Bundesrat verabschiedet das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2019

Bern, 23.10.2019 - Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2019 ein landwirtschaftliches Verordnungspaket verabschiedet. Die Anpassungen in der Agrareinfuhrverordnung sowie in der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung) und der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV-TVD) sind hauptsächlich technischer Natur.

In seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 hat der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspakt 2019 verabschiedet. Insgesamt werden sechs Verordnungen geändert.

Im April 2018 hat der Bundesrat die Einführung der Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe und Ziegen per 1. Januar 2020 beschlossen. Er hat dazu die TVD-Verordnung und die TVD-Gebührenverordnung entsprechend geändert. Im Rahmen der Umsetzung dieser Beschlüsse hat sich gezeigt, dass die beiden Verordnungen insbesondere wegen der Nachkennzeichnung der vor dem 1. Januar 2020 geborenen Schafe und Ziegen präzisiert werden müssen. Diese Tiere, die alle bereits mit einer Einzelohrmarke gekennzeichnet sind, müssen mit einer zweiten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Bei Schafen hat die Nachkennzeichnung obligatorisch mit einer elektronischen Ohrmarke zu erfolgen. Bei Ziegen kann der Tierhalter zwischen Ohrmarken mit oder ohne Mikrochip wählen. Die Einzelohrmarke zur Nachkennzeichnung ohne Mikrochip kostet den Tierhalter 25 Rappen. Der Preis für diejenige mit Mikrochip beträgt 1.25 Franken. Im Weiteren wird die Registrierungsgebühr für Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, die ab dem 1. Januar 2011 geboren oder erstmalig eingeführt worden sind, neu dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Registrierung in der TVD belastet.  

In der Agrareinfuhrverordnung wird die Möglichkeit gestrichen, Gesuche um Anteile an Zollkontingenten per Telefax zu übermitteln, weil diese Übertragungsart immer weniger genutzt wird. Gesuche müssen in Zukunft per Internetapplikation «eVersteigerung» oder per Post übermittelt werden.

Einem Begehren der Früchte- und Gemüsebranche entsprechend wird es in Zukunft möglich sein, die Ausnützung der Zollkontingentsanteile nicht nur einmal, sondern mehrmals weiterzugeben. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die das Bundesamt für Landwirtschaft keine Zollkontingentsanteile mehr zuteilt, wird die Generaleinfuhrbewilligung abgeschafft. Die Versteigerungen werden zukünftig nur noch auf dem Internet

ausgeschrieben und nicht mehr im Schweizerischen Handelsblatt, das es nicht mehr als Druckversion gibt.

Das Verordnungspaket enthält daneben technische Änderungen in drei Departements-Verordnungen in den Bereichen Bio, Futtermittel und Ermittlung des Schlachtgewichts. Die Änderungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.


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