Juradossier: Die Tripartite Jurakonferenz befasst sich mit den Modalitäten der neuen Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier

Bern, 22.10.2019 - Am Montag, den 21. Oktober fand am Abend in Bern eine Tripartite Jurakonferenz unter dem Vorsitz von Bundesrätin Keller-Sutter, der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), statt. An der Konferenz teilgenommen haben die Juradelegationen der Regierungsräte der Kantone Bern und Jura. Nach der Ungültigerklärung der Abstimmung vom 18. Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit von Moutier haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Absicht bekräftigt, das Verfahren zur Lösung der Jurafrage zum Abschluss zu bringen. Dafür muss in Moutier erneut abgestimmt werden. Die Abstimmung wird wie im Jahr 2017 als Gemeindeabstimmung im rechtlichen Rahmen des Kantons Bern durchgeführt werden. Sie wird jedoch Gegenstand besonderer Massnahmen sein und das 2017 eingeführte System soll noch ausgebaut werden. Die Modalitäten für die Durchführung der Abstimmung sind ein erstes Mal besprochen worden.

Vorweg brachte die Vorsteherin des EJPD ihre Erwartung zum Ausdruck, dass die beiden Kantonsregierungen die Bemühungen des Bundes in der Jurafrage unterstützen. Sie zeigte sich ferner erfreut darüber, dass der Gemeinderat von Moutier jüngst die Charta für Moutier unterzeichnet hat. Sie rief den Rahmen und die Grenzen des Engagements des Bundes bei der Abstimmung vom 18. Juni 2017 in Erinnerung und bedauerte, dass die Anwesenheit von Beobachterinnen und Beobachtern des Bundes bisweilen instrumentalisiert wurde.

Schliesslich wies sie darauf hin, dass im Verfahren, in dem die Abstimmung ungültig erklärt wurde, weder das Bundesamt für Justiz noch die Beobachterinnen und Beobachter des Bundes vom Berner Verwaltungsgericht um eine Stellungnahme gebeten worden sind. Die beiden Kantonsdelegationen haben ihre Anerkennung und ihr absolutes Vertrauen in die Vermittlung durch den Bund und in die Arbeit der Beobachterinnen und Beobachter des Bundes während der Abstimmung im Jahr 2017 bekräftigt.

Modalitäten für die neue Abstimmung in Moutier

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz analysierten die Gründe für die Ungültigerklärung der Abstimmung des Jahres 2017. Die Ungültigerklärung erfolgte gestützt auf drei Arten von Beschwerden: erstens bezüglich bestimmter Stellungnahmen des Gemeindepräsidenten von Moutier während der Abstimmungskampagne, zweitens bezüglich der Transparenz des Stimmregisters und Zweifeln betreffend fiktive Wohnsitze und schliesslich bezüglich eines Punkts im Zusammenhang mit der brieflichen Stimmabgabe während der Öffnung der Stimmbüros. Frau Keller-Sutter erinnerte daran, dass diese drei Punkte nicht in den Rahmen der Aufgaben der Beobachterinnen und Beobachter des Bundes fallen. Folglich müssen in dieser Hinsicht neue Massnahmen ergriffen werden. In der Tripartiten Konferenz wurden in der Folge verschiedene Themen angesprochen: die Überprüfung des Stimmregisters, die briefliche Stimmabgabe, der Abstimmungstourismus, die Heime und die Personen unter Vormundschaft sowie die Abstimmung an der Urne.

Damit so bald wie möglich eine neue Abstimmung durchgeführt werden kann, sollten die neuen Massnahmen möglichst gemäss dem geltenden rechtlichen Rahmen getroffen werden können und keine wesentlichen Gesetzesänderungen erfordern. Der jurassische Regierungsrat hat insbesondere erklärt, dass er nicht auf einer Änderung der Rechtsmittel für den Beschwerdefall bestünde. Bevor der Fall allenfalls ans Bundesgericht weitergezogen würde, blieben somit das Regierungsstatthalteramt für den Berner Jura und das Berner Verwaltungsgericht zuständig.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Moutier die neue Abstimmung im Juni 2020 durchführen will. Dieses Ziel erscheint angesichts der noch anstehenden Vorbereitungen jedoch sehr ehrgeizig. Der Berner Regierungsrat verpflichtet sich, die Arbeiten ohne Verzug an die Hand zu nehmen. Doch es wird wichtiger sein, eine Abstimmung unter den bestmöglichen Bedingungen durchzuführen.

Was die Kampagne vor der Abstimmung betrifft, hat der Gemeinderat von Moutier bereits bekannt gegeben, dass sich der Gemeindepräsident im Hintergrund halten wird. In Bezug auf das Stimmregister werden Massnahmen zur Gewährleistung der Transparenz geprüft und festgelegt. Es geht darum, allfällige fiktive Wohnsitze möglichst früh genug zu erkennen. Schliesslich könnten die Modalitäten für die briefliche Stimmabgabe überprüft werden. Die Behörden von Moutier werden selbstverständlich in diese Überlegungen einbezogen.

Begleitausschuss

Die jurassische Regierung hat vorgeschlagen, die Tripartite Konferenz einen Begleitausschuss aus Personen schaffen zu lassen, die Erfahrung mit der Durchführung von Abstimmungen haben. Dieser soll die Gemeinde- und Kantonsbehörden sowie andere institutionelle politische Akteure bei der Kommunikation während der Abstimmungskampagne sowie bei den Abschlussarbeiten für die technische Durchführung der Abstimmung unterstützen. Der Ausschuss hätte jedoch keine Entscheidkompetenz. Die Überlegungen zum Nutzen, zur Zusammensetzung und zur Rolle eines solchen Ausschusses werden in der nächsten Zeit weitergeführt.

Die Berner Regierung hat die jurassische Regierung darauf hingewiesen, dass letztendlich die Artikel 138 und 139 der jurassischen Verfassung zum Gebiet des Berner Juras aufgehoben werden müssen. Da die Bundesversammlung Artikel 138 im Jahr 1977 nicht genehmigt hat, hat er rechtlich keine Bedeutung und könnte bereits aus der jurassischen Verfassung gestrichen werden. Artikel 139 hingegen, der als Verfassungsgrundlage für die Durchführung der Abstimmung im Jahr 2013 zur Studie betreffend die Schaffung eines neuen Kantons gedient hat, sollte formell aufgehoben werden. Dafür wäre eine Abstimmung im Kanton Jura erforderlich. Die jurassische Regierung erklärte sich bereit, die nötigen Gesetzgebungsarbeiten voranzutreiben, sobald die Frage der Kantonszugehörigkeit von Moutier in einer gültigen Abstimmung geklärt worden ist.


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