Zinssätze für die direkte Bundessteuer bleiben gleich

(Letzte Änderung 10.10.2019)

Bern, 10.10.2019 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Auch die Sätze für den Verzugszins und den Rückerstattungszins bleiben unverändert.

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