Syrisch-türkische Grenze – Die Schweiz ruft alle Parteien auf, von Kampfhandlungen abzusehen

Bern, 09.10.2019 - Die Schweiz verfolgt die jüngsten Entwicklungen an der syrisch-türkischen Grenze im Nordosten Syriens mit Besorgnis. Sie ruft alle Parteien dazu auf, von Kampfhandlungen abzusehen und das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, zu respektieren.

Die Schweiz ist sehr besorgt über die militärischen Kampfhandlungen im Nordosten Syriens. Eine weitere Eskalation im Nordosten Syriens hätte schwerwiegende Folgen für die bereits notleidende Zivilbevölkerung und könnte die Situation in Syrien und der Region weiter destabilisieren. Die Schweiz ruft alle Parteien dazu auf, sich an das Völkerrecht, namentlich die Charta der Vereinten Nationen, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, zu halten. Das EDA hat diese Position gegenüber den involvierten Parteien zum Ausdruck gebracht.

Der Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur sowie der unverzügliche, ungehinderte und nachhaltige humanitäre Zugang zur Versorgung der notleidenden Bevölkerung müssen jederzeit gewährt werden.

Die Schweiz appelliert an die beteiligten Parteien über den Verhandlungsweg auf eine sofortige Deeskalation und eine politische Lösung der Konflikte hinzuwirken. Nur durch einen Friedensprozess im UNO-Rahmen können die Konfliktursachen in Syrien nachhaltig gelöst werden. Die vom UNO-Generalsekretär angekündigte Einberufung eines syrischen Verfassungsausschusses in Genf wäre ein erster Schritt in Richtung einer politischen Lösung des Syrien-Konfliktes. Die Schweiz unterstützt diesen Prozess aktiv.


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