Totalrevidiertes Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung tritt Anfang 2020 in Kraft

Bern, 09.10.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 beschlossen, das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG) auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) erhält damit schlankere Strukturen. Die rechtliche Stellung und die Aufgaben des Instituts bleiben dieselben.

Das SIRG wurde im Rahmen der Anpassung an die Corporate Governance-Grundsätze totalrevidiert. Ziel dieser Revision war es insbesondere, den aktuellen Institutsrat zu verschlanken und ihn damit handlungsfähiger zu machen (max. 9 statt wie bisher über 20 Mitglieder). Zudem wird der Rat stärker auf seine strategische Führungsrolle ausgerichtet. Die gesetzlichen Aufgaben des Instituts und seine gewerblichen Leistungen werden künftig klar getrennt. Der Aufgabenbereich sowie die rechtliche Stellung des Instituts bleiben unverändert.

Referendumsfrist unbenutzt verstrichen

Das totalrevidierte Bundesgesetz wurde am 28. September 2018 von der Bundesversammlung ohne Gegenstimme verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 17. Januar 2019 unbenutzt abgelaufen. Gestützt auf das SIRG wurde anschliessend die Verordnung über Gebühren und Entschädigungen des SIR erarbeitet. Diese legt die Gebühren für die gesetzlichen Leistungen des SIR fest, welche im Wesentlichen unverändert bleiben.

Neu bestimmt die Verordnung zudem auch die Honorare und Nebenleistungen der Mitglieder des Institutsrats. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 gutgeheissen und sie gleichzeitig mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

Das SIR: Eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes
 
Das SIR ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit, aber ohne eigene Rechnung. Es steht der Öffentlichkeit seit 1982 zur Verfügung. Das Institut ist ein Zentrum für Auskünfte zum ausländischen und internationalen Recht und ein Ort der Forschung und Bildung im Bereich der Rechtsvergleichung. Zu seinen Aufgaben gehört das Erstellen von Rechtsgutachten sowie von rechtsvergleichenden Studien.
 
Zudem verfügt das Institut auf dem Campus der Universität Lausanne über eine umfangreiche Bibliothek und beteiligt sich am internationalen Forschungsaustausch; insbesondere bietet es Forschenden die Möglichkeit, ihre Forschung für eine begrenzte Zeit am Institut voranzutreiben.


Adresse für Rückfragen

Christian Plaschy, Direktionsadjunkt SIR, T +41 21 692 49 11



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Schweiz. Institut für Rechtsvergleichung
http://www.isdc.ch/de/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76646.html