UNO-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung besucht die Schweiz

Bern, 02.10.2019 - Der UNO-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung besuchte vom 23. September bis zum 2. Oktober 2019 die Schweiz. Ziel dieser offiziellen Ländermission war es, sich bei Treffen mit der Bundesverwaltung, mit Kantonen und Nichtregierungsorganisationen ein Bild über die Umsetzung des Rechts auf Entwicklung in der Schweiz zu machen.

Jeder Mensch hat das Recht, an der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung teilzuhaben Dazu gehören beispielsweise, dass alle Kinder Zugang zu Bildung haben, auch Kinder mit einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung, wie auch die Gleichstellung von Mann und Frau in sämtlichen Lebensbereichen.

Formell verankert wurde dieser Anspruch in der Erklärung über das Recht auf Entwicklung der UNO-Generalversammlung von 1986. Seither wurde das Recht auf Entwicklung in mehrere internationale Erklärungen und Abkommen aufgenommen. Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung unterstützen sich gegenseitig. Das Recht auf Entwicklung stellt damit ein zusätzliches Mittel zur Förderung der Gesamtheit der Menschenrechte dar.

Im Oktober 2016 setzte die UNO einen Sonderberichterstatter ein, der die Einhaltung des Rechts auf Entwicklung fördern soll, indem er Staaten berät und öffentliche Berichte erstellt. Derzeitiger Inhaber dieses Amts ist der Ägypter Saad Alfarargi. Sonderberichterstatter sind von der UNO und den Regierungen unabhängige Experten und erhalten keine finanzielle Entschädigung. Die Schweiz hat für vom UNO-Menschenrechtsrat mandatierte Sonderberichterstatter eine permanente Einladung ausgesprochen und ist eine starke Befürworterin der UNO-Sonderverfahren. Diese leisten wichtige Beiträge zur konkreten Umsetzung der Menschenrechtsgarantien weltweit.

Im Rahmen seines Besuchs vom 23. September bis zum 2. Oktober 2019 traf sich Sonderberichterstatter Alfarargi mit Stellen der Bundesverwaltung, der Kantone Bern, Zug und Tessin sowie mit Nichtregierungsorganisationen. Sein Interesse galt vor allem der Schweizer Sozialpolitik sowie der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einem öffentlichen Bericht zuhanden des UNO-Menschenrechtsrats resultieren, welcher auch Empfehlungen an die Schweiz umfassen wird. Diese haben rechtlich keinen bindenden Charakter.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76618.html