Umsetzung des UNO-Pakts I: Prüfung des Schweizer Berichts

Bern, 02.10.2019 - Die UNO hat am 1. und 2. Oktober 2019 in Genf die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch die Schweiz geprüft.

Die Schweiz hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) 1992 ratifiziert. Seither erstellt sie periodisch einen Bericht über die ergriffenen Massnahmen und erzielten Fortschritte sowie über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Paktes. Am 21. Februar 2018 hat die Schweiz ihren vierten Staatenbericht unterbreitet.

Der UNO-Ausschuss hat die Umsetzung des UNO-Paktes I am 1. und 2. Oktober 2019 geprüft und mit der Schweizer Delegation einen konstruktiven Dialog geführt. Diese bestand aus Fachleuten der Bundesverwaltung und einem Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und wurde von Botschafterin Valérie Berset Bircher, der Leiterin für Internationale Arbeitsfragen im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, angeführt.

Der UNO-Ausschuss wird Ende Oktober 2019 seine Empfehlungen an die Schweiz richten. Diese werden anschliessend vom Bund veröffentlicht.

Der UNO-Pakt I wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die im UNO-Pakt I aufgeführten Menschenrechte betreffen die Wirtschaft (z.B. Recht auf Arbeit sowie auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen), die Sozialpolitik (z.B. Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Gesundheit) und die Kultur (z.B. Recht auf Bildung). Momentan zählt der Pakt I 170 Vertragsstaaten.


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