Höherer Bundesanteil an den Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle

Bern, 27.09.2019 - Der Bund ist für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich. Er bezahlt dafür jährliche Beiträge an die Kosten der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), deren Mitglied er ist. Ende 2018 zeigten neue Berechnungen, dass diese Beiträge seit Jahren zu tief waren, weil das Volumen der Bundesabfälle seit geraumer Zeit deutlich grösser ist als ursprünglich angenommen. An seiner Sitzung vom 27. September 2019 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, die aufgelaufene Schuld mit einer Einmalzahlung an die Nagra definitiv zu tilgen und die Jahresbeiträge des Bundes ab 2020 anzupassen.

Radioaktive Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes fallen in den Forschungsanlagen des Bundes an, aber auch in der Industrie, an Spitälern sowie an weiteren Forschungsinstitutionen. Diese Abfälle sollen später in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden, zusammen mit den Abfällen der schweizerischen Kernkraftwerke, für welche die Betreiber der Kernkraftwerke verantwortlich sind.

Am 30. November 2018 hatte der Bundesrat von den neuen Berechnungen zu den Kosten der Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes Kenntnis genommen. Diese zeigten, dass das Volumen der Bundesabfälle seit geraumer Zeit deutlich grösser ist als ursprünglich angenommen und der Bundesanteil an den jährlichen Kosten zur Finanzierung der Nagra dadurch seit Jahren zu tief liegt. Der Bundesrat hat in der Folge das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem ETH-Bereich eine neue Finanzierungsvereinbarung mit den übrigen Genossenschaftern der Nagra auszuhandeln. Das Ergebnis dieser Verhandlungen liegt nun vor und wurde vom Bundesrat heute genehmigt.

Demnach soll die bis zum 31. Dezember 2019 aufgelaufene Bundesschuld in Höhe von 137.8 Millionen Franken zuzüglich 10.6 Millionen Franken Mehrwertsteuer im Rahmen einer einmaligen Nachzahlung des Bundes an die Nagra abschliessend getilgt werden. Weiter werden die Beiträge des Bundes ab 2020 angepasst. Dies nach Massgabe der volumenmässigen Anteile des Bundes am Total der radioaktiven Abfälle. Die Abfallvolumina sollen alle fünf Jahre im Rahmen des vom Bundesrat zu genehmigenden Entsorgungsprogramms überprüft und die Beiträge des Bundes ausgeglichen werden. Der Bundesrat wird die einmalige Nachzahlung und den neuen Jahresbeitrag dem Parlament in einer Nachmeldung zum Voranschlag 2020 zur Genehmigung unterbreiten.


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