Zahl der Neueingänge bei den Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen ist im Ergebnis leicht gestiegen

Grenchen, 26.09.2019 - Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2018 gab es in der ersten Jahreshälfte 2019 mehr neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen. Von dieser Entwicklung waren nicht alle Kantone betroffen. Es gab auch Schlichtungsbehörden mit einem Rückgang an Neueingängen. Insgesamt wurden 12'866 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im ersten Semester 2019 wurden 13'114 Fälle erledigt.

Im ersten Halbjahr waren insgesamt 19'114 Verfahren zu behandeln. Eine Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug wurde in 6‘734 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 51,3 Prozent der erledigten Verfahren.
Bei 15,8 Prozent der Verfahren bzw. in 2'072 Fällen kam es zu keiner Einigung, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte.
In der Berichtsperiode wurden zudem 526 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen. Der Anteil an den erledigten Fällen beläuft sich auf 4 Prozent. Demgegenüber wurden 206 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte und 1,6 Prozent der erledigten Fälle entsprach.
In 51 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken und damit 0,4 Prozent der erledigten Fälle wurde ein Entscheid getroffen.
3‘525 Fälle wurden anderweitig durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. Der Anteil an den erledigten Fällen beträgt 26,9 Prozent.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


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