Bundesrat verabschiedet Nachtrag II zum Voranschlag 2019

Bern, 20.09.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2019 den zweiten Nachtrag zum Budget 2019 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament 13 Nachtragskredite in der Höhe von 93,0 Millionen Franken. Sie führen zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,12 Prozent.

Die Nachträge entfallen grösstenteils auf die Einlage in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF (57,0 Mio.). Die Ursache liegt in einer Anpassung der Verbuchungsmethode: Die Erträge aus der Bewirtschaftung der Nationalstrassen sowie die Drittmittel von Kantonen und Gemeinden werden neu via Bundesamt für Strassen (ASTRA) in den NAF eingelegt. Mit dem Nachtrag wird die Einlage in den NAF 2019 entsprechend erhöht.

Ein weiterer grösserer Nachtrag betrifft den Bundesbeitrag an die Ergänzungsleistungen zur IV (25,0 Mio.). Der Bund trägt einen Anteil von 5/8 an den Ausgaben für die Existenzsicherung von Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen. Die Schätzung für 2019 zeigt, dass der Bundesbeitrag um 25,0 Millionen über dem budgetierten Betrag liegen wird. Der Nachtragskredit ist notwendig, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

Die mit dem Nachtrag II beantragten Aufstockungen betragen insgesamt 93,0 Millionen. Unter Berücksichtigung der internen Kompensationen (2,6 Mio.) und der Wertberichtigungen (2,0 Mio.) resultieren effektive Mehrausgaben von 88,4 Millionen. Diese Erhöhung entspricht 0,12 Prozent der mit dem Voranschlag 2019 bewilligten Ausgaben und in etwa dem langjährigen Durchschnitt für den Nachtrag II (2012-2018: 0,15 %).

Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte und eine Verzögerung zu erheblichen Nachteilen führen würde. Die Verwaltungseinheiten müssen den zusätzlichen Mittelbedarf eingehend begründen.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die eidgenössischen Räte behandeln die Nachträge in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).  


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