Bundesrat will Handlungsspielraum und Flexibilität bei Innovationsförderung erhöhen
Bern, 20.9.2019 - Der Bundesrat hat am 20. September 2019 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation eröffnet. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Förderung durch die Innosuisse. Zu den Verbesserungen zählen unter anderem eine flexiblere Bemessung der Bundesbeiträge bei Innovationsprojekten sowie die stärkere Förderung von Jungunternehmen.