ILS-Projekt Flughafen Basel-Mülhausen: Gleiche Rechte wie bei Schweizer Verfahren

Bern, 10.02.2005 - Die Schweiz und Frankreich haben sich auf die Art der Konsultation für das geplante Projekt eines Instrumentenlandesystems (ILS) für Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mülhausen geeinigt. Betroffene aus der Schweiz erhalten Gelegenheit, zum Projekt Stellung zu nehmen und können den anschliessenden Entscheid der französischen Behörden vor einem Gericht in Frankreich anfechten. Dadurch bekommen sie praktisch die gleichen Rechte wie bei einem Schweizer Verfahren.

Der Flughafen Basel-Mülhausen wird gemeinsam von der Schweiz und Frankreich betrieben. Gemäss dem Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern aus dem Jahre 1949 ist die französische Seite für betriebliche Fragen zuständig. In der Regel erfolgen Anflüge auf den Flughafen von Norden her. Von Süden gelandet werden muss bei zu starkem Nordwind. Die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) will nun für Südanflüge auf die Piste 34 ein modernes ILS einrichten. Es soll das bestehende, für einen Landesflughafen nicht mehr zeitgemässe Verfahren mit einem Kreisanflug nach Sicht ersetzen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterstützt aus Sicherheitsüberlegungen die Einrichtung eines ILS. Die Zustimmung ist an die Bedingung geknüpft, dass das ILS nur als Ersatz für das Sichtanflugverfahren dient und die Mitwirkungsrechte der schweizerischen Bevölkerung gewahrt bleiben.


Da es sich um ein französisches Projekt handelt, ist ein Genehmigungsverfahren nach Schweizer Recht nicht möglich. Dies haben umfangreiche juristische Abklärungen ergeben. Als Grundlage für die Gespräche mit Frankreich diente die Anwendung des von beiden Staaten ratifizierten Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Abkommen). Gemäss diesem Abkommen ist der betroffenen Schweizer Bevölkerung die Gelegenheit zu geben, sich im Rahmen einer Konsultation zum Projekt zu äussern.


In den Gesprächen mit Frankreich ist es gelungen, eine Verbesserung der Stellung für die Schweizer Bevölkerung zu erreichen. Die französischen Behörden haben sich bereit erklärt, den Rechtsweg für das Konsultationsverfahren zu öffnen. Opponenten aus der Schweiz können dadurch den Entscheid der französischen Behörden im Nachgang zur Konsultation in Frankreich gerichtlich anfechten. Voraussetzung ist, dass die Beschwerdeführer eine ausreichende Betroffenheit durch das Projekt geltend machen können. Obwohl es sich beim ILS 34 um ein französisches Projekt handelt, erhalten die Betroffenen somit praktisch die gleichen Rechte wie bei einem Schweizer Verfahren. Das BAZL begrüsst das Entgegenkommen Frankreichs als Bekenntnis, die gute Zusammenarbeit rund um den Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen fortzuführen.


Die Konsultation wird im Verlauf des Frühlings stattfinden und 30 Tage für die Öffentlichkeit sowie 90 Tage für die Kantone betragen. Das BAZL und die französischen Behörden werden das Projekt und den Ablauf der Konsultation im April der Öffentlichkeit detailliert vorstellen.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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