ILS-Projekt Flughafen Basel-Mülhausen: Gleiche Rechte wie bei Schweizer Verfahren
Bern, 10.02.2005 - Die Schweiz und Frankreich haben sich auf die Art der Konsultation für das geplante Projekt eines Instrumentenlandesystems (ILS) für Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mülhausen geeinigt. Betroffene aus der Schweiz erhalten Gelegenheit, zum Projekt Stellung zu nehmen und können den anschliessenden Entscheid der französischen Behörden vor einem Gericht in Frankreich anfechten. Dadurch bekommen sie praktisch die gleichen Rechte wie bei einem Schweizer Verfahren.
Der Flughafen Basel-Mülhausen wird gemeinsam von der Schweiz und Frankreich betrieben. Gemäss dem Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern aus dem Jahre 1949 ist die französische Seite für betriebliche Fragen zuständig. In der Regel erfolgen Anflüge auf den Flughafen von Norden her. Von Süden gelandet werden muss bei zu starkem Nordwind. Die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) will nun für Südanflüge auf die Piste 34 ein modernes ILS einrichten. Es soll das bestehende, für einen Landesflughafen nicht mehr zeitgemässe Verfahren mit einem Kreisanflug nach Sicht ersetzen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterstützt aus Sicherheitsüberlegungen die Einrichtung eines ILS. Die Zustimmung ist an die Bedingung geknüpft, dass das ILS nur als Ersatz für das Sichtanflugverfahren dient und die Mitwirkungsrechte der schweizerischen Bevölkerung gewahrt bleiben.
Die Konsultation wird im Verlauf des Frühlings stattfinden und 30 Tage für die Öffentlichkeit sowie 90 Tage für die Kantone betragen. Das BAZL und die französischen Behörden werden das Projekt und den Ablauf der Konsultation im April der Öffentlichkeit detailliert vorstellen.
Herausgeber
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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