VW-Abgasmanipulationen: Online-Fragebogen für Geschädigte

Bern, 02.09.2019 - Im Rahmen des von der Bundesanwaltschaft (BA) geführten Strafverfahrens im Zusammenhang mit den VW-Abgasmanipulationen können sich Geschädigte nun auch über einen Online-Fragebogen anmelden und ihre strafprozessualen Rechte wahrnehmen. Mit dem Online-Fragebogen hat die BA eine auf diesem Gebiet innovative Lösung gefunden, um die enorme Menge von bis zu 175'000 Geschädigten auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und deren allfällige Ansprüche zu erfassen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) führt seit Dezember 2016 ein Strafverfahren gegen die Volkswagen AG in Deutschland und gegen die AMAG Import AG (ehemals AMAG Automobil- und Motoren AG) wegen Verdachts der Strafbarkeit des Unternehmens (Art. 102 Abs. 1 Strafgesetzbuch [StGB] i.V.m. Art. 146 StGB) sowie gegen die verantwortlichen Organe und Betriebszugehörigen der AMAG Import AG wegen Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB). Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz zumindest teilweise im Wissen um die vorgenommenen Abgasmanipulationen rund 175'000 Käufer und Leasingnehmer von Fahrzeugen der VW-Konzernmarken mit Dieselmotoren des Typs EA 189 in unbestimmter Höhe an Vermögen geschädigt zu haben. Eine Auflistung der möglicherweise betroffenen Fahrzeugmodelle ist zu Beginn des Online-Fragebogens auf www.ba.admin.ch zu finden.

Erstes Strafverfahren in der Schweiz mit bis zu 175'000 Geschädigten
Die BA als zuständige Strafverfolgungsbehörde hat gestützt auf Art. 118 Abs. 4 Strafprozessordnung [StPO] die Geschädigten auf ihre Parteirechte und damit auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich im Rahmen dieses Strafverfahrens als Straf- und/oder Zivilkläger zu konstituieren. Aufgrund der enormen Anzahl von 175’000 Geschädigten – in der Schweiz hat es bisher noch kein Strafverfahren mit so vielen Geschädigten gegeben – hat die BA mit dem online verfügbaren Fragebogen eine auf diesem Gebiet innovative Lösung entwickelt, um mögliche Straf- und/oder Zivilkläger mit verhältnismässigem Aufwand zu erfassen und zu bearbeiten.

Hinweise im Zusammenhang mit diesem Strafverfahren
Wie in der entsprechenden Medienmitteilung der BA vom 9. Dezember 2016 bereits kommuniziert, hat die BA im April 2016 bereits rund 2’000 Strafanzeigen im Rahmen eines Strafübernahmebegehrens an die in Deutschland zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig überwiesen, die vor Ort ein Strafverfahren im Zusammenhang mit den weltweit rund 11 Millionen betroffenen Fahrzeugen führt. Gegen die in der Folge von der BA im Mai 2016 erlassene Nichtanhandnahmeverfügung der Strafverfolgung in diesem Zusammenhang wurde Beschwerde beim Bundesstrafgericht (BStGer) eingereicht. Das BStGer hat die Beschwerde im November 2016 gutgeheissen und die BA angewiesen, ein entsprechendes Strafverfahren zu eröffnen. Nach der Eröffnung des Strafverfahrens hat die BA noch im Dezember 2016 bei der durchgehend kooperativen AMAG-Gruppe mehr als 1 Terabyte Daten sichergestellt. Seither wurden im Rahmen der aufwändigen und ressourcenintensiven Datenaufbereitung bereits rund 1.8 Millionen Dokumente durchsucht und analysiert. Ein im Januar 2017 an die deutschen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen blieb bis dato unbeantwortet.

Die einzigartige Dimension dieses Strafverfahrens erfordert aufwändige und ressourcenintensive Massnahmen, die jedoch für sich alleine keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten des Strafverfahrens erlauben. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Weitere Informationen zum Fragebogen
Der Fragebogen kann online oder schriftlich ausgefüllt werden und steht auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung. Online ist der Fragebogen auf der Webseite der BA zu finden: www.ba.admin.ch. Die abschliessende Erfassungsbestätigung kann ausgedruckt und per Einschreiben an die BA geschickt werden. (Postadresse: Bundesanwaltschaft, Vermerk „VW“, Werdstrasse 138+140, 8036 Zürich). Unter dieser Postadresse mit dem Vermerk „VW“ können per Einschreiben auch Druckexemplare des Fragebogens verlangt werden.

Mit dem Fragebogen werden Angaben zu Person und Fahrzeug sowie Informationen zu Rechtsvertretung, Ansprüchen aus der möglichen Straftat und Teilnahmerechten erhoben. Zudem umfasst der Fragebogen eine Rechtsbelehrung und -erklärung. Zur Vorbereitung reicht der Fahrzeugausweis des betroffenen Fahrzeugs mit Chassis- beziehungsweise Fahrgestellnummer. Um sich an dem Strafverfahren als Straf- und/oder als Zivilkläger zu beteiligen und die Teilnahmerechte wahrzunehmen, ist der wahrheitsgemäss ausgefüllte Fragebogen bis spätestens 11. Oktober 2019 einzureichen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft, info@ba.admin.ch


Herausgeber

Bundesanwaltschaft
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