Besserer internationaler Schutz für Schweizer Qualitätsprodukte

Bern, 02.09.2019 - Das Abkommen zwischen Georgien und der Schweiz zum Schutz der geografischen Angaben und zur Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz tritt am 1. September 2019 in Kraft. Es schützt bekannte Schweizer Herkunftsbezeichnungen und trägt so zum langfristigen Erhalt der Reputation von Schweizer Qualitätsprodukten bei.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Abkommen listet geschützte Bezeichnungen auf. Damit stehen die Bezeichnung "Schweiz", das Schweizer Kreuz, Kantonsnamen sowie geografische Angaben von Schweizer Spezialitäten künftig auch in Georgien unter Schutz.
  • Das ausgehandelte Schutzniveau ist sehr hoch. Der Vertrag hat somit international Modellcharakter.
  • Die Kaukasus-Republik ist das zehnte Land, mit dem die Schweiz einen entsprechenden Staatsvertrag zum Schutz von Schweizer Qualitätsprodukten abschliessen konnte.

Das Abkommen schützt wichtige geografische Angaben und Herkunftsbezeichnungen beider Länder. Für die Schweiz geht es dabei konkret um Angaben wie Tête de Moine, Gruyère, Schweizer Schokolade oder Schweizer Uhren. Auch die Bezeichnung Schweiz, das Schweizer Kreuz und die Kantonsnamen werden geschützt. Für Georgien enthält das Abkommen Bezeichnungen für Spezialitäten wie Kakheti (Wein), Sulguni (Käse) oder Borjomi (Mineralwasser).

"Herkunftsbezeichnungen sind ein wichtiges Marketinginstrument für Schweizer Qualitätsprodukte, auch im Export", sagt Patric Franzen, Schweizer Botschafter in Georgien. "Das Abkommen zwischen Georgien und der Schweiz schützt solche Angaben besser als die international geltenden Regeln und trägt so zum langfristigen Erhalt des Rufs von Schweizer Qualitätsprodukten bei."

Alain Farine, Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung AOP-IGP, in der sich die Schweizer Produzenten von Produkten, die mit geografischen Angaben geschützt sind, zusammengeschlossen haben, begrüsst das Abkommen. "Die Produzenten von Schweizer Spezialitäten sind auf einen wirksamen Schutz ihrer geografischen Angaben im Ausland angewiesen. So können wir Nachahmungen einen Riegel schieben, die auf dem Ruf von Schweizer Qualitätsprodukten Trittbrett fahren. Mit dem hohen Schutzniveau und den umfassenden Listen geschützter Schweizer Bezeichnungen hat das Abkommen mit Georgien Modellcharakter."

Die Schweiz setzt sich in internationalen Foren – insbesondere in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) und der Welthandelsorganisation (WTO) – für eine Verbesserung des Schutzes von geografischen Angaben und Herkunftsbezeichnungen ein. Parallel dazu handelt sie mit gleichgesinnten Partnerländern bilaterale Schutzabkommen aus. Der Abschluss des Vertrags zwischen der Schweiz und Georgien setzt diese Strategie fort und folgt auf die 2013 mit Jamaika und 2010 mit Russland abgeschlossenen Abkommen.

Das Abkommen mit Georgien kommt dem Wunsch der Wirtschaft nach, "Swissness" im Ausland zu schützen und entspricht dem Anliegen des Parlaments, in Staatsverträgen die Verwendung von geografischen Angaben zu regeln (Motion 12.3642 vom 19. Juni 2012 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats). Es ergänzt  das Freihandelsabkommen, das am 1. Mai 2018 für Georgien und die Schweiz in Kraft getreten ist.

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