Finanzhaushalt der SRG wird überprüft

Bern, 17.02.2005 - Das neue Radio- und Fernsehgesetz, die öffentlich diskutierte Gebührenerhöhung und die Diversifikation der SRG in neue Medien veranlassen den Vorsteher des UVEK, eine finanzielle und wirtschaftliche Bestandesaufnahme der SRG in Auftrag zu geben. Er wird im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der SRG das Mandat für diese Überprüfung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) erteilen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung liegen Anfang 2006 vor und werden als Beurteilungsgrundlage für künftige medienpolitische Entscheide des Bundesrats dienen.

Der Bundesrat wird in absehbarer Zeit im Zusammenhang mit der SRG wichtige Entscheide zu fällen haben, welche deren finanziellen Belange direkt tangieren. 

Zunächst geht es darum, die Auswirkungen des neuen RTVG auf den Finanzhaushalt der SRG zu analysieren. Der Bundesrat wird sich insbesondere zur erweiterten Verwendung der Gebühren (Unterstützung von lokalen Veranstaltern; sog. Gebührensplitting) äussern und die Frage beantworten müssen, inwiefern bei der SRG eintretende Ertragsausfälle zu kompensieren sind.

Von medienpolitischer Bedeutung ist sodann das zunehmende Engagement der SRG in neuen Medien (Internet). Die neue SRG-Konzession wird festzuschreiben haben, inwiefern eine solche Diversifizierung erlaubt oder erwünscht ist und inwieweit diese Angebote mit Gebührengeldern finanziert werden können.

Zusammen mit der derzeit öffentlich diskutierten Erhöhung der Empfangsgebühren haben diese Gründe  das für die Finanzaufsicht über die SRG zuständige UVEK bewogen, eine finanzielle und wirtschaftliche Bestandesaufnahme der SRG zu veranlassen. Dieser Entscheid ist im Einvernehmen mit dem SRG-Verwaltungsrat erfolgt. Beauftragt wird mit der entsprechenden Prüfung die Eidg. Finanzkontrolle, welche insbesondere folgende Fragen abzuklären hat:

  • Wird das Unternehmen wirtschaftlich geführt?
  • Werden die Gebühren gesetzeskonform, d.h. zur Finanzierung der Programme eingesetzt?
  • Funktionieren die SRG-internen Kontrollmechanismen und sind sie wirkungsvoll?


Das UVEK wird gemeinsam mit der EFK den Detailauftrag ausarbeiten. Dazu wird die SRG angehört, wie es die Konzession vorsieht.

Eine solche wirtschaftlich-finanzielle Bestandesaufnahme der SRG durch die EFK sieht das geltende Radio- und Fernsehgesetz ausdrücklich vor. Gemäss Art. 56 Abs. 4 RTVG kann das UVEK die EFK „mit der Überprüfung der Rechnungsführung“ der SRG beauftragen.

Das UVEK erwartet die Ergebnisse der Überprüfung der EFK Anfang 2006.


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