BLW informiert über Pflanzenschutzmittel für Hobbygärtner

Bern, 26.08.2019 - Hobbygärtner erhalten Unterstützung bei der Frage des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 26. August eine Liste derjenigen Pflanzenschutzmittel (PSM) publiziert, die im Hobbybereich eingesetzt werden dürfen. PSM werden im Rahmen der Zulassung auf ihre Eignung für die berufliche und die nichtberufliche Verwendung geprüft.

PSM werden auf Gesuch daraufhin geprüft, ob sie für die nichtberufliche Verwendung bewilligt werden können (private Verwendung, «Hobby»-Verwendung). Dabei werden in erster Linie die einfache Dosierbarkeit sowie die Gesundheitsrisiken für die Anwender beurteilt. Wenn die Produkte die Anforderungen erfüllen, wird der Satz «Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.» in der Bewilligung aufgeführt. In den Übersichtslisten des PSM-Verzeichnisses auf der Website des BLW sind diese PSM neu in einer zusätzlichen Spalte gekennzeichnet («Nichtberufliche Verwendung»). Mit dieser Neuerung wird eine Massnahme des Aktionsplans PSM umgesetzt.

Profis brauchen Ausweis

In einer weiteren Massnahme des Aktionsplans sind zurzeit strengere Kriterien für die Zulassung von PSM für die nichtberufliche Verwendung in Erarbeitung. Diese Kriterien sollen neben einem erhöhten Schutz der menschlichen Gesundheit insbesondere auch den Schutz der Umwelt verstärkt berücksichtigen. Ferner werden PSM für die berufliche Verwendung nur noch an Personen abgegeben werden dürfen, die eine gültige Fachbewilligung vorweisen. Deren Gültigkeit ist regelmässig über Weiterbildungen zu aktualisieren.


Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi Mediendienst, Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern +41 (0)58 462 81 28 info@blw.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.blw.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76107.html