Tätigkeitsbericht 2018 zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen

Bern, 14.08.2019 - Die für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) zuständige Behörde hat ihren dritten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Er betrifft den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018. Die Behörde behandelte 479 Meldungen von privaten Sicherheitsdienstleistern. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 14. August 2019 vom Bericht Kenntnis.

Das BPS trat am 1. September 2015 in Kraft. Seither sind Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen anbieten wollen, verpflichtet, diese vorgängig der zuständigen Behörde zu melden. Für die Umsetzung des neuen Gesetzes ist die Sektion Private Sicherheitsdienste (SPSD) der Politischen Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verantwortlich. Gemäss Artikel 37 BPS verfasst die zuständige Behörde jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Bundesrats. Der Bericht kann auf der Website des EDA eingesehen werden.

Im Jahr 2018 gingen bei der zuständigen Behörde 479 Meldungen ein. Sie betrafen hauptsächlich drei Gruppen von Tätigkeiten: Personenschutz und Bewachung von Gütern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld, private nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften. Es ist eine geografische Konzentration der Aktivitäten in Nordafrika und im Nahen Osten, wo über die Hälfte der gemeldeten Tätigkeiten ausgeübt wurden, sowie in Europa und Zentralasien festzustellen. 

Die zuständige Behörde hat im Berichtszeitraum 16 Prüfverfahren nach Artikel 13 BPS eingeleitet. In drei Fällen konnte die gemeldete Tätigkeit ausgeübt werden. In sieben Fällen hat die Behörde die gemeldete Tätigkeit ganz oder teilweise verboten. Sechs Fälle sind pendent.

Die 2019 getroffenen oder kommunizierten juristischen Entscheide sind im Tätigkeitsbericht 2018 nicht berücksichtigt. Die jährlichen Tätigkeitsberichte sind zudem allgemein gehalten und umfassen keine Angaben zu Einzelfällen.

Die zuständige Behörde hat keine Kenntnis von Aktivitäten erhalten, die gemäss Artikel 8 und 9 BPS verboten sind. Es wurden folglich keine privaten Sicherheitsdienstleistungen gemeldet, die eine unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten darstellen oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten. In ihrem Bericht zieht die zuständige Behörde eine positive Bilanz ihrer Aktivitäten des Jahres 2018. Die Bedeutung des mit dem neuen Gesetz geschaffenen Kontrollmechanismus wird international immer breiter anerkannt.

Eine weitere wichtige Tätigkeit neben der Bearbeitung der Meldungen war die kontinuierliche Information und Sensibilisierung von Unternehmen, die vom Gesetz tangiert sein könnten. Die von der zuständigen Behörde geleistete Informations- und Sensibilisierungsarbeit wurde auf weitere Unternehmen ausgedehnt und trug ausserdem dazu bei, das Bewusstsein der Unternehmen bezüglich der Pflichten gemäss BPS zu stärken.

Auf internationaler Ebene beteiligte sich die Behörde am Dialog über verbindliche Standards für private Sicherheitsfirmen und über die Mechanismen zur Kontrolle ihrer Aktivitäten.

Im Verlauf des Jahres 2019 will die zuständige Behörde die Prozesse zur Umsetzung des BPS konsolidieren, die mit dem SECO erarbeiteten Koordinations- und Informationsverfahren festigen und die neuen Versionen der Wegleitung und des Merkblatts zum BPS publizieren.

Die zuständige Behörde wird sich auch in Zukunft den Herausforderungen stellen, welche neue Technologien und die zunehmende Rolle des Cyberspace mit sich bringen.


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