Futtermittelkontrolle leistet wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der Nahrungs- und Futtermittel

Bern, 05.08.2019 - Im vergangenen Jahr hat Agroscope im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle 1’633 Proben von Nutz- und Heimtierfuttermitteln kontrolliert, die im Schweizer Handel erhältlich sind. Insgesamt wurden 396 Inspektionen in 385 Betrieben durchgeführt. Erfreulich zu vermerken ist die Zunahme der Anzahl Proben im Vorjahresvergleich, die alle Anforderungen erfüllten.

Die Analysen zeigen, dass die Mehrheit der Futtermittel die Anforderungen erfüllen und keine Gefährdung der Lebensmittelkette besteht. Von den 1’472 untersuchten Nutztierfuttermitteln erfüllten 62.8% die gesetzlichen Anforderungen, 10.9% wiesen geringfügige Deklarationsfehler auf.

In 22.4% der Proben wurden Überschreitungen der Toleranzwerte, Abweichungen zwischen analysierten und deklarierten Werten oder eine unvollständige Kennzeichnung der Produkte beanstandet.

Bei 3.9% wurden schwere Mängel wie etwa stark abweichende Spurenelement- und Vitamingehalte festgestellt. Diese wurden mit entsprechenden Sanktionen beanstandet. In 6 Fällen wurde eine Verunreinigung durch Salmonellen festgestellt. Die betroffenen Futtermittel wurden zurückgezogen.

Einige Resultate im Detail

Bio-Futtermittel: Ausser einem importierten Produkt, welches deklassiert werden musste, entsprachen alle Bio-Futtermittel (71 Proben) den Anforderungen.

GVO: Die Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Organismen GVO (323 Proben) gaben keinen Anlass zu Beanstandungen.

Hanf: Anstoss zu vermehrten Anfragen gab die Verwendung der Hanf-Pflanze als Futtermittel. Die Verfütterung der gesamten Hanfpflanze an Nutztiere ist verboten, Hanfsamen oder Produkte davon dürfen gemäss der Futtermittelbuch-Verordnung (Art. 2 Anhang 4.1) an Nutztiere verfüttert werden, welche keine Milch für den menschlichen Konsum produzieren.

Auch Heimtier- und Vogelfuttermittel wurden untersucht

Von den 161 untersuchten Proben von Heimtierfuttermitteln erfüllten 71.4% alle gesetzlichen Anforderungen. 24.2% der Proben wurden aufgrund von Deklarationsfehlern oder fehlender Angaben beanstandet.

Fünf Proben von Körnermischungen für Vögel enthielten verbotenen GVO-Raps und eine Probe wies einen zu hohen Gehalt an Ambrosiasamen auf. Die Pflanze Ambrosia kann für den Menschen gesundheitsgefährdend sein, da sie hochallergene Pollen produziert. Das Futtermittel wurde vom Markt genommen. 

Ziel: Qualitätssicherung im Futtermittelbereich

Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Sicherheit der Futtermittel und damit der Lebensmittelkette in der Schweiz weiterhin gewährleistet ist.

Untersucht wurden die Futtermittel auf Verunreinigungen, unerwünschte Substanzen und andere Kriterien wie etwa der Vitamin- und Spurenelementgehalt, welche für die Gesundheit der Tiere und der Konsumentinnen und Konsumenten relevant sind.

Ziel dieser Erhebungen ist es zu verhindern, dass schädliche oder unerwünschte Substanzen verfüttert werden, welche via Lebensmittel tierischen Ursprungs auf die Teller von Konsumentinnen und Konsumenten gelangen. Zudem sollen die Kontrollen die Tierhalterinnen und Tierhalter vor Täuschung schützen, die Tiergesundheit wahren und die Umwelt schonen.


Adresse für Rückfragen

Thomas Hinterberger, Leiter Amtliche Futtermittelkontrolle
Agroscope
Route de la Tioleyre 4, CH-1725 Posieux
thomas.hinterberger@agroscope.admin.ch
+41 58 461 60 35

Mediendienst Agroscope
+ 41 58 466 88 62
media@agroscope.admin.ch



Herausgeber

AGROSCOPE
http://www.agroscope.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75948.html