Bahnreform 2: Für hohe Qualität, Effizienz und starken Service Public im öffentlichen Verkehr

Bern, 23.02.2005 - Der öffentliche Verkehr in der Schweiz soll qualitativ hochstehend, effizient und flächendeckend betrieben werden. Der Bundesrat hat die Botschaft über die zweite Etappe der Bahnreform dem Parlament zugeleitet. Mit diesem Projekt werden die Finanzierung der Bahninfrastruktur modernisiert, die Privatbahnen mit der SBB gleichgestellt und die Sicherheit für die Bahnreisenden erhöht. Zudem soll durch die Harmonisierung der schweizerischen mit den europäischen Normen die Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen verbessert werden. Die Pensionskassen-Frage und die künftige Entwicklung der Bahnlandschaft Schweiz werden in dieser Botschaft nicht behandelt.

1999 wurde die erste Etappe der Bahnreform in Kraft gesetzt. Diese brachte hauptsächlich die Entflechtung der Aufgaben von Bund und SBB sowie die Einführung des Netzzugangs. Bei der nun anstehenden zweiten Etappe geht es primär um eine zeitgemässe Finanzierungsordnung der Bahninfrastruktur und die Gleichstellung der Privatbahnen mit der SBB. Hauptziel der Vorlage ist es, die Welt der Bahn und des öffentlichen Verkehr effizienter zu machen und Geldströme klarer zu regeln.

Am 19. Dezember 2003 hatte der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Bahnreform 2 eröffnet, das bis Ende April 2004 dauerte. Am 24. November 2004 nahm der Bundesrat vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis und beauftragte das UVEK, die nun verabschiedete Botschaft sowie die dazugehörenden Gesetzesentwürfe vorzulegen.

Bei der Bahnreform 2 sind folgende vier Aspekte wesentlich:

1. Finanzierung

Der heutige Finanzierungsmodus der Bahninfrastruktur ist historisch gewachsen und entsprechend kompliziert und unübersichtlich. Es gilt eine dreigeteilte Finanzierungsordnung: Die Strecken werden unabhängig von ihrer Bedeutung vom Bund, von den Kantonen/Gemeinden oder von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert. Daraus resultieren unzählige Schnittstellen und komplizierte Verfahren. Nun wird im Sinne des Neuen Finanzausgleichs eine klare, zweigeteilte Zuständigkeitsordnung geschaffen. Der Bund finanziert ein Grundnetz, die Kantone das Ergänzungsnetz, Mischfinanzierungen fallen weg. Das Grundnetz beinhaltet das ganze Transit- und Fernverkehrsnetz; zudem fallen die Anbindung der Kantonshauptorte, der peripheren Regionen und der wichtigen Industrie- bzw. Handelsstandorte in das Grundnetz.

2. Gleichstellung von Privatbahnen und SBB

Die Bahnreform 2 soll die Gleichstellung von Privatbahnen und SBB bringen. Für Investitionen bei der Privatbahn-Infrastruktur werden – analog zur SBB – Leistungsvereinbarungen eingeführt. Das bedeutet einerseits Führung über Ziele und wirkungsvolles Controlling und anderseits Erhöhung des unternehmerischen Spielraums. Mit der Einführung des Instruments der vierjährigen Leistungsvereinbarung auch bei den Privatbahnen wird auch die Nachfolge des 2006 auslaufenden Rahmenkredites für die  Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur geregelt.

3. Sicherheit

Eine weitere Herausforderung in der heutigen Bahnwelt ist die Diskussion über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Vandalismus, Pöbeleien und Übergriffe auf Kunden und Personal in Bahnhöfen, Zügen und Bussen nehmen zu. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, braucht es entsprechende rechtliche Grundlagen. Neu wird der Schutz des Reisenden gesetzlich geregelt und eine saubere Rechtsgrundlage für einen öV-Sicherheitsdienst geschaffen.

Die Transportunternehmen (Bahnen, Busse, Schiffe und Luftseilbahnen) müssen eine Analyse der Bedrohungslage auf ihrem Netz vornehmen und danach eine von zwei Arten von Sicherheitsdiensten einsetzen: entweder wird mit dieser Aufgabe eine Transportpolizei mit ausschliesslich sicherheitspolizeilichen Aufgaben betraut oder aber besonders ausgebildetes Betriebs- oder Fahrpersonal (sog. Doppelfunktion). Die Aufgaben der Kantons- und Gemeindepolizei bleiben unverändert, die Zusammenarbeit soll weiter intensiviert werden.

4. Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs

Die schweizerische Verkehrspolitik setzt auf die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und einen leistungsfähigen Personenverkehr auf der Schiene. Voraussetzung dafür ist, dass namentlich der Schienengüterverkehr zwischen der Schweiz und den umliegenden Staaten möglichst unbehindert stattfinden kann.

Dazu trägt der diskriminierungsfreie Netzzugang bei. Bis anhin wurde der diskriminierungsfreie Netzzugang über die rechnerische und organisatorische Trennung von Infrastruktur und Verkehr und mit Hilfe einer unabhängigen Schiedskommission sichergestellt. Um hier eine Verbesserung zu erwirken, wird die Schiedskommission in ihrer Aufsichtstätigkeit mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. So soll sie von Amtes wegen untersuchen können, bei blosser Vermutung von diskriminierendem Verhalten im Zusammenhang mit dem Netzzugang.

Die EU hat mittlerweile ihre Rechtssetzung weitergeführt und verlangt im Rahmen des so genannten ersten Bahnpakets die Unabhängigkeit der Trassenvergabestelle. Die bestehende gemeinsame Trassenvergabestelle der SBB/BLS/RM genügt den Anforderungen der EU-Richtlinien nicht. Um die EU-Kompatibilität sicherzustellen, soll eine ausgelagerte, unabhängige Trassenvergabestelle in Form einer Anstalt im Besitz des Bundes errichtet werden.

Vernehmlassungsbericht zur Interoperabilität zur Kenntnis genommen

Gleichzeitig hat der Bundesrat vom Bericht zum Vernehmlassungsverfahren über die Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) Kenntnis genommen. Das Eisenbahngesetz soll so angepasst werden, dass es mit den Interoperabilitätsrichtlinien der EU vereinbar ist. Die Züge sollen ohne Hindernisse an den jeweiligen Landesgrenzen verkehren können. Der Bau von Eisenbahnen und die Herstellung des dazugehörenden Materials sollen durch die Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung der Prüfverfahren erleichtert werden.

Im Interesse der Schweizer Bahnen und der Industrie braucht es eine Harmonisierung der technischen Normen und des allgemeinen Konzepts für die Betriebssicherheit. Die Schweiz hat ein Interesse, bei der Schaffung der entsprechenden EU-Normen mitzureden. Deshalb werden mit der Bahnreform 2 auch die Voraussetzungen für die Übernahme der beiden EU-Bahnpakete (Förderung von Wettbewerb und die Verbesserung der Interoperabilität) geschaffen.





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