41. Session des Menschenrechtsrats – Zwei Resolutionen der Schweiz erfolgreich verabschiedet

Bern, 12.07.2019 - Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf beendet heute seine 41. Session. Die Schweiz hat erfolgreich zwei Resolutionen eingebracht: eine Resolution über Zwangs- und Kinderehen und eine Resolution zur Förderung der Lohngleichheit.

Im Einklang mit dem Thema der Session engagierte sich die Schweiz aktiv für die Frauenrechte. Sie brachte zusammen mit Island eine Resolution zur Förderung der Lohngleichheit ein. Diese fordert die Staaten auf, konkrete Massnahmen zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in allen Bereichen zu treffen. Damit nahm der Menschenrechtsrat erstmals eine Resolution zu diesem Thema an. Sie fand breite Unterstützung durch die Staaten und wurde im Konsens verabschiedet. 

Des Weiteren brachte die Schweiz zusammen mit mehreren Partnerstaaten eine Resolution zum Thema Zwangs-und Kinderehen ein. Diese unterstreicht die Auswirkungen dieser Praxis auf Frauen und Mädchen. Ausserdem soll das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte, die bestehenden Massnahmen zur Gewährleistung des Zugangs der Opfer zur nationalen und lokalen Justiz darlegen.

Der Menschenrechtsrat setzte sein Engagement im Zusammenhang mit der Menschenrechtslage in zahlreichen Ländern fort, unter anderem in Belarus, Eritrea, Nicaragua, Syrien und Venezuela. Er verabschiedete auch eine neue Resolution zu den Philippinen. Diese ruft die Regierung auf, das Verschwindenlassen von Personen und aussergerichtliche Hinrichtungen zu verhindern und bei entsprechenden Fällen unabhängige Untersuchungen durchzuführen. Das Verschwindenlassen von Personen wurde auch bei der Präsentation des Berichts über die Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi thematisiert.

Die Schweiz setzte sich an der 41. Session besonders dafür ein, dass in Konfliktkontexten die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, sofern anwendbar, eingehalten werden. Sie erinnerte insbesondere daran, dass die Einhaltung der Menschenrechte der Verschärfung von Konflikten vorbeugt. In diesem Sinne nahm die Schweiz zur Situation in Myanmar, Nicaragua, im Sudan und in Venezuela sowie in Kolumbien, Libyen, der Ukraine und in Syrien Stellung.

Schliesslich nutzte die Schweiz die zahlreichen Debatten mit den Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstattern sowie mit unabhängigen Expertinnen und Experten, um deren wichtige Arbeit zu betonen. Diese Experten, die vom Menschenrechtsrat mandatiert wurden, über ein spezifisches Thema oder die Lage in einem bestimmten Land zu berichten, leisten einen bedeutenden Beitrag zur weltweiten Förderung, Einhaltung und Umsetzung der Menschenrechte. Die Schweiz engagierte sich aktiv für die Verlängerung verschiedener Mandate, unter anderem jene über das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigung, über Gewalt gegen Frauen sowie über die Lage in Belarus und Eritrea.


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