ETH Zürich von Vorwürfen entlastet

Bern/Zürich, 11.07.2019 - Dem ETH-Rat lagen an seiner Sitzung vom 10./11. Juli 2019 die Ergebnisse der externen Untersuchung im Auftrag des ETH-Rats zu den Vorwürfen einer Aufsichtsbeschwerde gegenüber der ETH Zürich vor.  Diese zeichnen ein positives Bild über die Mittelverteilung und Governance am Departement für Physik der ETH Zürich. Der ETH-Rat nimmt die Untersuchungsergebnisse mit Befriedigung zur Kenntnis. 

Bern, 11. Juli 2019 – Der ETH-Rat nahm an seiner Sitzung vom 10./11. Juli 2019 den unabhängigen Administrativuntersuchungsbericht der BDO AG zur Kenntnis. Dieser hält fest, dass im Physik-departement der ETH Zürich bei der Mittelverteilung die Regeln eingehalten und die Mittel rechtmässig, sachgerecht und hinreichend transparent verteilt werden, keine Diskriminierung bei der Bestellung von leitenden Funktionen erfolgt und es auch keine Hinweise auf Korruption sowie Amts- und Machtmiss-brauch an der ETH Zürich gibt. 
Die Untersuchung wurde von der renommierten Schweizer Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO durchgeführt. Der anonymisierte Bericht wird gleichzeitig mit dieser Medienmitteilung veröffentlicht. 

Mittelvergabe ist rechtmässig, sachgerecht und hinreichend transparent 
Die BDO kam zum Schluss, dass für die Mittelverteilung im Physikdepartement der ETH Zürich klare Regeln bestehen, die auch eingehalten werden. Diese seien rechtmässig, sachgerecht und hinreichend transparent. Die Transparenz hinsichtlich der Mittelvergabe sei jedoch eingeschränkt und sollte erhöht werden. Eine Diskriminierung oder Willkür sei nicht erkennbar. 
Der ETH-Rat unterstützt die Institutionen des ETH-Bereichs darin, die Transparenz bei der Mittelvergabe weiter zu erhöhen.

Transparente Bestellung der Leitungsgremien 
Die Regeln am Physikdepartment bei der Bestellung der Leitungsgremien sind gemäss BDO-Bericht transparent. Die Organisation der Leitung und Überwachung wird als rechtmässig, sachgerecht und nachvollziehbar beurteilt. Die Wahlvorschläge sollten jedoch zur Erhöhung der Transparenz mit einem Anforderungsprofil sowie den Qualifikationen und Erfahrungen der Kandidatinnen und Kandidaten ergänzt werden.  

Keine Korruption und Amtsmissbrauch
Bezüglich des Vorwurfs der Korruption sowie des Amts- und Machtmissbrauchs an der ETH Zürich kann festgehalten werden, dass die Untersuchung  keine Hinweise auf Korruption oder Amtsmissbrauch gefunden hat.

Zusätzliche Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle 
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führte ergänzend zur Administrativuntersuchung durch die BDO eine zusätzliche Untersuchung an je zwei Departementen der ETH Zürich sowie an zwei Fakultäten der EPFL durch. Das Hauptziel der EFK-Untersuchung lag darin, festzustellen, ob es eine Verzerrung auf Kosten von Professorinnen und genügend Möglichkeiten für Einsprachen im Falle einer Meinungsverschiedenheit gibt.
Die EFK kommt zum Schluss, dass keine systematische Benachteiligung aufgrund des Geschlechts bestehe, regt jedoch verstärkte Massnahmen zur Transparenz an. Der ETH-Rat unterstützt diese Empfehlung.


Adresse für Rückfragen

Gian-Andri Casutt
Leiter Kommunikation des ETH-Rats
Häldeliweg 15, CH-8092 Zürich
gian.casutt@ethrat.ch
+41 44 632 20 03



Herausgeber

Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen
https://www.ethrat.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75795.html