Schweiz übernimmt EU Regelungen zu Flug-Handgepäck

Bern, 05.10.2006 - Die Schweiz übernimmt die EU Richtlinien über Einschränkungen beim Handgepäck für Flugpassagiere. Begrenzt wird insbesondere die Mitnahme von Flüssigkeiten. Die neuen Regelungen treten in der Schweiz gleichzeitig wie in der EU in Kraft.

Die von der EU Kommission verabschiedeten neuen Handgepäckregeln sehen vor, dass Flüssigkeits-Fläschchen, Gel-Dosen, Zahnpasta-Tuben etc. nicht grösser sein dürfen als ein Deziliter (100 ml). Es dürfen so viele 100 ml Verpackungen mitgenommen werden, wie problemlos in einen durchsichtigen und verschliessbaren Plastikbeutel von einem Liter Inhalt Platz haben. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorgewiesen werden. Ebenfalls gesondert geröntgt werden müssen Laptops und grössere elektronische Geräte. Auch müssen die Passagiere bei den Sicherheitskontrollen Jacken und Mäntel ausziehen. Schliesslich gelten sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung strengere Vorschriften, was die Grösse des Handgepäcks betrifft. Dieses darf einen Umfang von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Das entspricht den bereits bestehenden IATA-Vorschriften.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat heute entschieden, die neuen EU Vorschriften autonom auch für die Schweiz anwendbar zu erklären und zwar auf den gleichen Zeitpunkt, auf den sie auch in der EU in Kraft treten. Das BAZL fällte den Entscheid in der Überzeugung, dass Sicherheitsmassnahmen im Interesse der Passagiere europaweit koordiniert sein sollten. Die EU Handgepäck Regelung entspricht weitgehend den Vorschriften, die seit dem 26. September 2006 für Flüge von und nach den USA gelten.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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